Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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d. Bl.), ihrem ganzen Inhalte nach, geneh- 
migt wird; 
5) ein dergleichen vom töten d. M., 
die Brand-Assecurations = Anstalt 
betr., (Beylage N. 6.) ebenfalls ganz bey- 
fällig auf die deßhalb unter'nm #r3ten d. M. 
anderweit abgegebene Erklárungsschrift (S. 
402 u. 403. dies. Bl. 
Der Landtag fand überall nichts weiter 
zu erinnern. 
Hundertste Sitzung, 
den roten April 1821. Mittags 12. Uhr. 
In Gegenwart von. 23. Abgeordneten. 
Nach erfolgtem Vorlesen mehrerer, be- 
relts früher bey den betreffenden Gegenstän- 
den angezogenen Erklärungsschriften, wurde 
die, nach den in mehrern Sitzungen bey 
verschiedenen Gegenständen gefaßten Beschlüs- 
sen, entworfene Intercessional-Schrift 
(Beylage O. 6.) vorgelesen und genehmigt,; 
der darin aufgenommene Punkt wegen des 
Gesuchs des Orts Berga im Neustäd-- 
tischen Kreise: daß er unter die Jahl 
der Städte gerechnet werden möge, war auf 
den deßfallsigen Antrag erst heute beschlos- 
sen worden. 
Ein hierauf durch ein schriftliches Ve- 
tum gestellter Antrag: daß jetzt, nach er- 
folgtem Zusammenwerfen aller Schulden, 
die zu Deckung der übermäßigen 
Schulden bisher bestandenen Ab— 
gaben wegfallen müßten, wurde, als dem 
ausdrücklich und auf den triftigsten Grün- 
den beruhenden Beschlusse: daß in diesem 
Jahre alle bisherige Abgaben fortbestehen 
müßten, widersprechend, durch 21. Stim- 
men gegen 2. verworfen. 
Das wiederholte Pensions-Gesuch der 
Wittwe eines angesehenen Staatdieners, 
konnte aus dem Grunde bey'm Landtage 
nicht berücksichtiget werden, weil jener 
Staatsbeamte schon früher verstorben war, 
als derjenige Landestheil, dem er allge- 
mein anerkannte treue und nühzliche Dienste 
geleistet hatte, mit dem Großherzogthume 
vereinigt worden war, und weil weder eine 
gesetzliche Bestimmung nachgewiesen worden, 
nach welcher er unter seiner frühern Regie- 
rung hätte pensionirt werden mussen, noch 
gegenwärtig eine Empfehlung seines Gesuchs 
von Seiten Sr. K. H. vorlag. 
Folgende höchste Decrete kamen noch in 
Vortrag: 
1) das vom i?7ten d. M. die neue 
Bestzuerung betr. (Beylage P. 1.), wo- 
durch die deßfallsitz= Erklérungsschriften 
vom 26sten März d. J. (S. 3011. dies. Bl.) 
und vom 15#t#en April d. J. (S. 408. d. 
Bl.) genehmiget wurden; 
2) das vom töten d. M. (Beplage O. 6.) 
die unter'm r3#ten d. M. (S. 369. Nr. 36. d. 
Bl.) angezeigte Wahl des üandi- 
schen Ausschusses zu Auögleichung der 
ständischen und der Kommunal-Verhältnisse 
in den neuen Landeötheilen, genehmigend, 
3) das vom 16ten d. M. Kriegs= und 
Etapen-Aufwand betr. (Beylage Ll#. 6.) 
wodurch die deßfallsige Erklárungsschrift vom 
12ten d. M. (S. 381. ff. d. Bl.) Hurchgehends 
genehmigt wird, 
4) das vom t16ten d. M. die Nachs- 
zahlung an die Gebrüder Berger 
zu Neustadt betr. (Beplage S. 6.) auf 
die Erklärung vom 15ten d. N. (S. 389. 
d. Bl.), 
5) das vom köten d. M. (Beyl. T. 6.) 
die landesfürstliche Sanction ertheilend auf 
die Erklärung vom öten dieses Monats 
(S. 340 d. Bl.) wegen des Magazin- 
Verlustes im Eisenachischen in den 
Jahren 1816. und 1817.n 
6) das definitive höchste Decret vom 
16ten dieses Ronats wegen des neuen Im- 
post-Regulativ's (Beyl. U. 6.).
	        
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