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zu leisten sey, leidet keinen Zweifel und Wir
werden nur dem Landschaffts-Collegium, in
Gemäßheit des ständischen Antrags, den ihm
bereits ertheilten Befehl, wegen des dieserhalb
an die schuldhaften Beamten oder deren Erben
ju nehmenden Regresses, erneuern;
5) der Punkt, wegen der dem Eisenachi-
schen Kreise zu leistenden Verzugszinsen von
dem im Jahre 1800. wieder an die Eisenachi-
schen Kassen überwiesenen Abgaben des Amtes
Großen-Rudestedt, erledigt sich allerdings
durch die nun eingetretene gänzliche Vereinigung
aller Landesschulden. r*m.
Weimar, den 16. April 1821.
Carl August.
Beylage JN. 6.
Höchstes Deeret
Brand= Unglück und Brand-Ver-
sicherung betr.
Carl August
rc. rc.
Die Erklärungsschrift, welche der ge-
treue Landtag über die Brand-Versicherungs-
Ordnung und einige verwandte Gegenstände,
unterm 13ten dieses Monats erstattet hat,
ist Uns gehörig vorgetragen worden.
Da Wir die nothwendige Einzeichnung
mit wenigstens zwey Drittheilen des Tax-
werthes eines Gebäudes bey der inländischen
Assecuranz-Anstalt, als neu hinzu kommen-
de Bedingung des nachzulassenden Beytritts
zu einer fremden dergleichen Anstalt, dem
Zwecke des Instituts und der Billigkeit an-
gemessen finden und solche auch auf alle die-
jenigen in fremde Institute der Brand-Ver-
sicherung Eingezeichnete wollen erstreckt wis-
sen, welche diese Einzeichnung bereits, doch
den Vorschriften des jetzt schon bestehenden Ge-
setzes zuwider, ohne vorgängige Erlaubniß
von Unserem vandschaffts-Collegium erhalten
zu haben, bewirkten; so nehmen Wir keinen
Anstand, diesen Zusatg dem umgearbeiteten
Gesetze noch einverleiben und dieses alsdann
unverweilt publiciren zu lassen.
Die Darstellung der Verh#ltnisse des hie-
sigen Brand-Assecurations-Instituts, seit des-
sen Entstehung bis auf die neuesten Zeiten,
soll, dem Wunsche des getreuen Landtags
gemäß, mit nächstem zur öffentlichen Kunde
gebracht werden.
Was die zu Verminderung und Vorbeu-
gung der Feuersgefahr zu ergreifenden zweck-
mäßigen Maßregeln betrifft, so behalten
Wir Uns vor, darüber, nach Anhbrung der
anderweiten gutachtlichen Meynung der Lan-
des-Direction, jedoch mit möglichster Be-
rücksichtigung der desfallsigen ständischen An-
träge, weitere Entschließung zu fassen. 2c.
Weimar, den 106ten April 1821.
Carl August.
Beplage O. 6.
Unterthänigste Intercessional-Schrift
des getreuen Landtags
vom 19ten April 1821.,
am Schlusse seiner vom 17ten Decem—
ber 1820. an statt gefundenen der—
maligen Versammlung.
Von mehrern Eingaben, welche theils
durch gefaßte Beschluͤsse, theils sonst erledigt
wurden, sind nur noch einige uͤbrig, welche
Ihro K. H. der getreue Landtag zu gnéädig=
ster Berücksichtigung zu empfehlen, sich am
Schlusse seiner dermaligen Versammlung ehr-
furchtsvoll erlaubt.
Es sind folgende:
1I) die Bürgerschaft zu Auma bittet drin-
gend um Verwendung, daß sie die von ihren