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gehörige Skale, sammt dem Verzeichnisse der
Gewerbe, anlangt, werden Wir ebenfalls nach
dem Inhalte desselben und überhaupt ganz
nach der Erklärung des getreuen Landtags
verfahren lassen, woneben Wir es nicht über-
gehen wollen, daß Uns das in dieser Erklä-
rung dem bandschaffts- Collegium bewiesene
Vertrauen wie im allgemeinen, so m beson-
derer Hinsicht auf die hier zu behandelnde
Sache, sehr erfreulich gewesen ist.
Von den Resultaten des Verfahrens und
dem Betrage der darnach für das Jahr
1822. anzulegenden Procent-Abgabe soll der
bondtagsvorstand sobald, als nur möglich,
in Kenntniß geseßt werden. ꝛc.
Weimar, den i17ten April 1821.
Carl August.
Beylage O. ö.
V#
Höchstes Deceret
die Auögleichung mit Preußen betr.
Carl August
ꝛc. rc.
In Gemäßheit der Uns, in der unter-
thänigsten Erklärungsschrift vom r Zten April,
angezeigten Wahl des getreuen Landtags,
welche Wir sehr gern genehmigen, bestäti-
gen Wir hiermit als Deputirte zur Ausglei-
Oung der ständischen und sonstigen Kommu-
nal-Verhältnisse, und zwar für die Thürin=
gischen Enclaven:
den ersten Gehülfen des Land-Marschalls,
Obristen und Landrath, Frepherrn von Lynker
und
den Abgeordneten Walzz
und für den Neustädtischen Kreis
den zweyten Gehülfen des Land-Marschalls,
Kammerherrn und Hauptmann von Taube
und
den Abgeordneten Burkhardt,
und werden denselben das erforderliche Kom-
missorium ertheilen. 2c.
Weimar den 16ten April 1821.
Carl August.
Beypylage B. 6.
Höchstes Deeret
die Ausgleichung älterer Kriegs-
lasten und den Kriegs= und Etapen-
Aufwand überhaupt betreffend.
Car! August
ꝛc. r.
Auf die Erklárungsschrift des getreuen
Lanry Z356 vom 12ten d. M., die Vergütung
der vom Jahre 1812. an, getragenen
Kriegslasten, ingleichen den Kriegs= und
Etapen = Aufwand überhaupt betr., deren
Inhalt Wir durchgängig genehmigen, eröff-
nen Wir Unsere Entschließungen wie folgt:
I. Die von Unserer Haupt-Landschaffts-
kasse der Etapen-Kasse vom uisten Octo-
ber bis zum Ziusten December 1818. vorge-
schossenen 27608 rthlr. — 27; pf. bedurfen bey
dem nunmehrigen Zusammenhange der Lan-
deskassen einer Wiederbepbringung nicht, eben
so wenig als sich bey erfolgter Sanction
der neuen Steuer-Verfassung des Großher-
zogthums ein besonderes oder neues Regu-
lativ zu Aufbringung der Kriegskosten= oder
Etapen-Aufwände nöthig macht.
II. Die Forderungen der Apotheker Wit-
thauer und Dammann und des Stadtraths
zu Eisenach sollen, so weit sie noch rück-
ständig sind, aus Landeémitteln getilgt und
die nebenbey stehenden Passiv-Schulden an
1002 rthlr. 1 gr. 54 pf. sollen zu den all-
gemeinen Landesschulden gebracht werden.
Die 102 rithlr. 1 gr. 3 pf. welche,
nach Vertheilung der an den Eisenachischen