44
Stimmen gegen 13., daß die Kapitalien nicht
unter 300 rthlr. seyn sollten.
Nach Anleitung eines hoͤchsten Decrets
vom 20. Novbr. 1820. (s. Beilage k.)
kam es nun zum Vortrage über Kir-
chen = und Schulangelegenheiten,
und nachdem Referent an die Wichtigkeit des
Gegenstandes erinnert, und auf den Ernst,
die Pünktlichkeit und Einsicht aufmerksam ge-
macht hatte, mit welchen von den Behörden
die vorzutragenden Gegenstände vorbereitet
und behandelt worden wären, gieng er zu
den einzelnen Anträgen über.
1) Für die Akademie Jena wurde
verlangt:
1) Fortbewilligung der im J. 1817.
zu Erhaltung der Akademie ver-
willigten 4000 rthlr. jährlich;
2) Stiftung von 2. Frey= und 6.
Zahlstellen bey der Speise-Anstalt
der Universität, zum Besten der Stu-
direnden aus einigen der neu erwor-
benen Landestheile.
3) Stiftung von Stipendien für
eben dieselben.
Die Nothwendigkeit der Fortbewilligung
ergab sich aus naheliegenden Gründen von
selbst; es wurde jedoch die Motion gemacht,
ob nicht durch das gerschlagen der akademi-
schen Güter, besonders des betrachtlichen
Gutes in Upolda, so viel gewonnen werden
könne, daß die in Antrag gebrachte Verwil-
liung sich nicht mehr nöthig mache. Eine
im Jahr 1817. vorgelegte Berechnung erge-
be dieß.
Meyrere Mitglieder erklärten sich gegen
jeden Antrag zur Zerschlagung, weil from-
men Anstalten ihre Existenz durch Grund-
eigentum am meisten gesichert würde; an-
dere hielten den jetzigen Zeitpunkt zum Zer-
schlagen nicht für räthlich, und noch andere
bezweifelten das Recht des Landtags, auf ei-
ne solche Zerschlagung auch anzutragen. Bey der
Abstimmung wurde einstimmig der Beschluß
ausgesprochen, daß die Jooo rthlr. auf die
nächsten Etats-Jahre aus der Haupt Land-
schafftskasse verwilligt werden sollten, von
Vielen aber gewünscht, daß von der Zer-
schlagung in der Erklárungsschrift nicht Er-
wähnung geschehen moge.
Bey dem zweyten Antrage, die Stiftung
von 2. Frey= und 6. Zahlstellen betreffend,
dessen Billigkeit dem Landtage wohl einleuch-
tete, wurde die Motion gemacht, daß das
Studiren solcher Unterstützung-Bedürftiger,
weder zum Wohl der Universität gereiche,
noch zum Wohl des Staats, indem sich nur
dadurch die Ansprüche auf Anstellung im
Staatsdienste vermehrten. Ein Abgeordne-
ter entgegnete, daß es hauptsächlich darauf
ankomme, daß fähige Képfe sich dem Stu-
diren widmeten: nun aber lehre die Erfah-
rung, daß die Natur, bey Austheilung der
Geistesgaben, sich weder an Stand noch Ver-
mögen binde, sondern sehr oft Kinder armer
und im niedrigen Stande lebender Eltern
mit ausgezeichneten Talenten beglücke. Zur
Unterstützung solcher müßte der Staat, um
seines eigenen Wohls willen, beytragen, und
es sey daher, von dieser Seite betrachtet,
sehr rathi am dem Antrage zu genügen, um
auch das Talent, welches sich bey Junglin-
gen der neu e worrenen Landestheile offen-
bare, unterstuͤtzen zu koͤnnen.
Der Landtag bewilligte hierauf den An-
trag uͤber aupt, hielt es aber nicht für räth-
lich, jetzt gleich eine nahmhafte Summe da-
zu auszusprechen, sondern erst abzuwarten,
wie viel nach Vollendung des Vortrags über
Kfrchen= und Schulangelegenheiten im Gan-
zen zu verwilligen sepn werde.
Auf den dritten Antrag, die Stiftung
einiger Stipendien betr., vereinigte sich der
Landtag bald dahin, daß derselbe abzuleh-
nen sey, indem aus Landeskassen, auch die