Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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Stimmen gegen 13., daß die Kapitalien nicht 
unter 300 rthlr. seyn sollten. 
Nach Anleitung eines hoͤchsten Decrets 
vom 20. Novbr. 1820. (s. Beilage k.) 
kam es nun zum Vortrage über Kir- 
chen = und Schulangelegenheiten, 
und nachdem Referent an die Wichtigkeit des 
Gegenstandes erinnert, und auf den Ernst, 
die Pünktlichkeit und Einsicht aufmerksam ge- 
macht hatte, mit welchen von den Behörden 
die vorzutragenden Gegenstände vorbereitet 
und behandelt worden wären, gieng er zu 
den einzelnen Anträgen über. 
1) Für die Akademie Jena wurde 
verlangt: 
1) Fortbewilligung der im J. 1817. 
zu Erhaltung der Akademie ver- 
willigten 4000 rthlr. jährlich; 
2) Stiftung von 2. Frey= und 6. 
Zahlstellen bey der Speise-Anstalt 
der Universität, zum Besten der Stu- 
direnden aus einigen der neu erwor- 
benen Landestheile. 
3) Stiftung von Stipendien für 
eben dieselben. 
Die Nothwendigkeit der Fortbewilligung 
ergab sich aus naheliegenden Gründen von 
selbst; es wurde jedoch die Motion gemacht, 
ob nicht durch das gerschlagen der akademi- 
schen Güter, besonders des betrachtlichen 
Gutes in Upolda, so viel gewonnen werden 
könne, daß die in Antrag gebrachte Verwil- 
liung sich nicht mehr nöthig mache. Eine 
im Jahr 1817. vorgelegte Berechnung erge- 
be dieß. 
Meyrere Mitglieder erklärten sich gegen 
jeden Antrag zur Zerschlagung, weil from- 
men Anstalten ihre Existenz durch Grund- 
eigentum am meisten gesichert würde; an- 
dere hielten den jetzigen Zeitpunkt zum Zer- 
schlagen nicht für räthlich, und noch andere 
bezweifelten das Recht des Landtags, auf ei- 
ne solche Zerschlagung auch anzutragen. Bey der 
Abstimmung wurde einstimmig der Beschluß 
ausgesprochen, daß die Jooo rthlr. auf die 
nächsten Etats-Jahre aus der Haupt Land- 
schafftskasse verwilligt werden sollten, von 
Vielen aber gewünscht, daß von der Zer- 
schlagung in der Erklárungsschrift nicht Er- 
wähnung geschehen moge. 
Bey dem zweyten Antrage, die Stiftung 
von 2. Frey= und 6. Zahlstellen betreffend, 
dessen Billigkeit dem Landtage wohl einleuch- 
tete, wurde die Motion gemacht, daß das 
Studiren solcher Unterstützung-Bedürftiger, 
weder zum Wohl der Universität gereiche, 
noch zum Wohl des Staats, indem sich nur 
dadurch die Ansprüche auf Anstellung im 
Staatsdienste vermehrten. Ein Abgeordne- 
ter entgegnete, daß es hauptsächlich darauf 
ankomme, daß fähige Képfe sich dem Stu- 
diren widmeten: nun aber lehre die Erfah- 
rung, daß die Natur, bey Austheilung der 
Geistesgaben, sich weder an Stand noch Ver- 
mögen binde, sondern sehr oft Kinder armer 
und im niedrigen Stande lebender Eltern 
mit ausgezeichneten Talenten beglücke. Zur 
Unterstützung solcher müßte der Staat, um 
seines eigenen Wohls willen, beytragen, und 
es sey daher, von dieser Seite betrachtet, 
sehr rathi am dem Antrage zu genügen, um 
auch das Talent, welches sich bey Junglin- 
gen der neu e worrenen Landestheile offen- 
bare, unterstuͤtzen zu koͤnnen. 
Der Landtag bewilligte hierauf den An- 
trag uͤber aupt, hielt es aber nicht für räth- 
lich, jetzt gleich eine nahmhafte Summe da- 
zu auszusprechen, sondern erst abzuwarten, 
wie viel nach Vollendung des Vortrags über 
Kfrchen= und Schulangelegenheiten im Gan- 
zen zu verwilligen sepn werde. 
Auf den dritten Antrag, die Stiftung 
einiger Stipendien betr., vereinigte sich der 
Landtag bald dahin, daß derselbe abzuleh- 
nen sey, indem aus Landeskassen, auch die
	        
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