Großherzogl. S. Weimar Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Nummer 35. Den 28. August 1821.
Bekanntmach ungen.
I. Auf höchsten Befehl Sr. Königl. Hoheit, des Großherzogé, wird das nachstehende
verbesserte Regulativ über den Umfang und die Grenzen der akademischen Juriediction in
der Universitäts= Stadt Jena zu Jedermanns Wissenschafft und Nachachtung hiermit öffent-
lich bekannt gemacht.
Weimar am 7ten May 1821.
Großherzoglich Sächsische Landesregierung.
von Miller.
Karl August,
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhapn,
Neustadt und Tautenburg
K. 2.
Wir haben zu Berichtigung und Jeststellung des Umfanges und der Grenzen der akademischen
Juritdlction in der Untversttäts-Stadt Jena, nach angestellter genauer Sachprüfung und woyl-
rwogener Beschaffenheft der akademischen Verhältnisse und Privilegien, auch was dlese betrift,
im Einverständuiß mit des Herzogs zu Sachsen-Gotha und Altenburg
Durchlaucht, als Miterhalteré der Universität, solgendes — alle früheren Bestimmungen
bes Regulativé vom isten July 1674. und die seitdem nöthig gewordenen einzelnen An-
ordnungen umfassendes und resp. an deren Stelle tretendes — Regulativ entwerfen lassen: