Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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IV. Nachdem der. zeitherige Jastitiaor bey dem Gerichte zu Waltersdorf, Advoka 
Dr. Johann Gottlieb udwig Zaumsegel, zu Berga, gedachte Stelle aufgegeben, 9 
der Inhaber des bemeldeten Gerichtec, der Königlich Sächsische Rittmeister, Wilhelm Erust 
von Posern, den Advokaten Gottlieb Maul zu Teichwolframêdorf zum Director gedachter 
Gerkchtostelle. Wir genehmigten diese Wahl und das dazu beauftragte Grroßherzogliche 
Justiz-Amt Weida bewirkee die nöthige Verpflichtung und Elnsührung des neuen Gerichts- 
Directors am 2sten May dieses Jahres. Es wird dieß hiermit zur olentuchen Kenntniß 
ebracht. 
6 Weimar am 46en July 1821. 
Großherzogliche Süächs. Landesregierung. 
von Gerstenbergk. 
V. Es wird hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht, daß dem Doctor med. ei 
chir. Friedrich Garl Georgi, gebürtig aus Weimar, die gebetene Erlaubniß zur medizint- 
schen Praxis in den Großherzoglichen kanden mit Tsschlu#t der Restdenz-Stadt Weimar 
und der Eisenachischen Landestheile ertheilt, ihm Großueuhausen zu seinem wesentlichen 
Aufenthaltéorte angewiesen und derselbe verpflichtet woroen ist. 
Weimar den roten. July 1821 
Großhergogliche Säl. kandes“ Direction, uste Section. 
Mob. 
VI. Es hat zeither bey mehreren inländischen Innungen der WMißtrouch bestanden, 
daß alle bey der Hinrichtung eines Verbrecheré erforderlichen Kleidungsstucke, Gerüste, Ge- 
rätyschaften und andere Erfordernisse von sämmtlichen Mitgliedern der EG Innung, 
bey welcher dasemeodekdaüqadtrebcstelltwotvengefexujetivtsrdmmup 
Da nun dieser auf veraltete Vorurtheile sich grundende Gebrauch zu Uobenhigen Jeitver- 
*½d u- znrätheah hohen Arbeitskosten Veranlassung gegeben hat: so wird 
derselbe hiermit für das ganze Großherzogthum abzustellen vererdnet, und mit Berück- 
sichtigung des &. 8. des Gesehes vom #öten May dieses Jahrec über die Innungen und 
Zünfte Engesege daß hinführo jeder Handwerkemeisker die auf solche Veranlassung bey ihm 
bestellten Arbeiten bey zwanzig Thaler Strafe annehmen und fertigen soll, und daß derglei- 
chen Arbeiten bey gleicher Strase, welche keinesweges aus der betressenden Innungokasse, 
sondern von den einzelnen Innungomitgliedern aufzubringen ist, nicht mehr von sammtlichen 
Imangemitaeden verfertigt werden dürsen. Zugleich aber wird auch den Innungen und 
deren Mitgliedern der kräftigste Schuh gegen alle diesfallsige eyrenrühriye Beschuloigungen 
von Seiten anderer Innungen ½ Individuen zugesichert. 
Weimar den 1bten July 1 
54%% Scchs. ceanee Direction, 1s4e Scction. 
Woh. 
  
— — 
Berichtigung eines Drucksehlers: In Nro. 36. des Regierungs= Blalkes ist unter der Rubiick: 
Ebrenauszeichnungen, und zwar Nro. 3., stalt des Namens Baumann, der Mame: Baumdach
	        
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