76
werden könnten, indem eine solche Besteue-
rung nur dazu führen werde, daß die Be-
soldungen nach und nach wieder erhöht
würden;z ein anderes votum aber dahin:
daß die Besoldungen gleichmäßig, wie alles
andere Einkommen, zu besteuern seyen, ver-
lesen worden waren — wurde die Entschei-
dung obiger Frage: auf welche Weise die
Pensions-Kasse fundirt werden solle? bis
nach dem Vortrage und dem Beschlusse des
Landtags über das neue allgemeine Steuer-
system ausgesetzt.
Sechzehnte Sitzung.
den ioten Januar 1821.
Gegenwärtig 28. Abgeordnete.
Auf die gestern schon geschehene Anzeige
des Abgeordneten aus dem fünften städti-
schen Wahlbezirke, daß er wegen nothwen-
diger Privatgeschäfte vom 18. d. M. an,
14. Tage lang abwesend sepn müsse, wurde
durch schriftliches Abstimmen, von 2r. Stim-
men gegen 7. beschlossen, daß deöhalb sein
Stellvertreter nicht einzuberufen sey.
Hierauf geschah ausführl. Vortrag von
der
Motion eines anwesenden Abge-
ordneten, das Verfahren des
Vorstandes und des landschafft-
lichen Ausschusses beym Abschz-
zungs-Regulative betr. (vergl. 7te#
Sitzung am Ende.)
Referent bemerkte zunächst, wie der zu nd-
herer Beleuchtung dieser Eingabe ernannte
Ausschuß sich bemüht habe, alle Gründe
ür und wider unbefangen und ohne Ruck-
sicht auf die möglichen Folgen und auf die
dabey betheiligten Mitglieder des Landtags
zu erwägen; wie jedoch von einer Verant-
wortung der letzteren wegen ihres, nach
Ueberzeugung beobachteten, Verfahrens hier
#uberhaupt nicht und von einer Auffor-
derung derselben zu Eingabe ihrer Gegen-
gründe höchstens nur dann erst die Rede
seyn könne, wenn der gesammte Landtag,
nach gemeinsamer Berathung über nach-
folgende Fragen, über welche jedes anwesen-
de Mitglied ohne Ausnahme zu stimmen ha-
ben werde, solches für nöthig halten sollte:
1) Gehört das Abschätzungs-Regulativ zu
denjenigen Anordnungen und Gesetzen, von
welchen §. 5. No. 2. und 6. des Grund-
gesetzes spricht? Hierbey wurde der In-
halt und die Bedeutsamkeit dieser Ge-
setzesstellen ausführlich entwickelt und eine
Vergleichung mit dem Inhalte des er-
wähnten Regulativs (s. No. 2. des Re-
gierungs-Blattes von 1820.), insbesondere
des 8. 81. desselben angestellt.
2) Konnte der Landtag ein solches
Gesetz, noch ehe es entworfen war, der
alleinigen Genehmigung eines Ausschusses
aus seiner Mitte überlassen? Hierben
wurde mit Recapitulation des F. 5. des
Grundgesetzes, der Inhalt und Sinn der
. 53. 54. 55. 56. 8f0. und 121. die-
ses Gesetzes vorgetragen und entwickelt.
Hat der Landtag zu Dornburg dem
erwählten Ausschusse das Recht übertra-
gen, ein Geseh wie das Abschátzungs-Re-
ulativ zu genehmigen? Hierbey geschah
Vortrag aus früheren Akten-Stücken und
den darauf gegründeten Verfügungen,
nämlich:
a) dem Sections-Protocolle d. d. Dorn-
burg 2. Jan. 1870. und dem darin
enthaltenen Vorschlage: „den Landes-
„behörden dringend zur Pflicht zu ma-
„chen, bis zum nachsten ordentlichen
„Landtage nicht nur die Vorarbeiten,
„sondern auch das wirkliche Ergebniß
„einer allgemeinen Einkommen= und
„Abschäátzungssteuer in allen ihren ein-
„zelnen Theilen darzulegen;“
b) dem Protocolle über die Landtags-
sitzung zu Dornburg am 15. Januar
1810., nach welchem der Landtag den