zu beweisen gesucht, daß der Landtag das
Recht der Zustimmung in ein solches, die
Freiheit und das Eigenthum aller Staats-
dürger so nahe angehendes Geseh, nur
durch seine Gesammtheit habe ausüben
können und weder berechtiget gewesen sey,
noch auch den Willen gehabt habe, dieses
wichtige Recht lediglich in die Hände
dreier seiner Mitglieder zu legen. Daß
man dabei eine Abänderung der Constitu-
tion beabsichtigt habe, gehe weder her-
vor aus den früheren Verhandlungen,
noch hätte eine solche, ehe sie öffentlich
bekannt gemacht worden, von Erfolg seyn
können.
Nachdem jedes einzelne Mitglied des
Landtags sich ausgesprochen hatte und auf
die erfolgte Frage: ob nun noch irgend et-
was zu Vervollständigung des Vortrags ge-
wünscht werde? keine Erinnerung erfolgt
war, kam es zur definitiven Abstimmung
über die in der vorigen Sihung aufzestell-
ten drei Fragen, und diese erfolgte:
zu 1) durch 260. Stimmen gegen 3. be-
jahend,
zu 2) durch 20. Stimmen gegen g. eben-
falls bejahend,
zu 3) durch 22. Stimmen gegen 7. auch
bejahend;
wornach dieser ganze Gegenstand nun für
er ledigt angesehen, und nur noch die Noth-
wendigkeit bemerklich gemacht wurde, daß
der Landtag in jedem Falle seine an Aus-
schüsse zu ertheilenden Aufträge ganz be-
stimmt und ausführlich gebe.
Hierauf wurde der Vortrag über das
neue Finanz -Gesetz, den Impost
und die Tranksteuer betreffend, fort-
gesetzt.
Gegen den vorliegenden neuen Vorschlag
schien es räthlicher, zu Gunsten der arme-
rren Klasse der Einwohner, das Verrechten
des Schlachtviehes nach Pfunden und nicht
bloß nach Stücken ferner nachzulassen.
79
Ein durch das höchste Decret mitgetheil-
ter Vorschlag, daß Hasen und sonstiges
Wildpret beim Verkaufe dieser Abgabe un-
terworfen werden sollten, wurde durch üuber-
wiegende Mehrheit der Stimmen verworfen.
Beim Lösen der Stechzettel wurden die
Nothfälle vorbehalten, in welchen das Un-
terlassen des Lösens eines Zettels vor dem
Schlachten, die Strafe der Defraudation
nicht bewirken könne.
Die Abgabe von ausländischen Talglich-
tern und Talg wurde durch Mehrheit der
Stimmen auf 3 pf. vom Pfund bestimmt.
Die Abgabe vom ausländischen Weine
ohne Ausnahme mit 4 rithlr. pr. Eimer,
wurde angenommen; wieviel vom inländi-
schen Weine, zu bestimmen sen? wurde, we-
gen einer neuerlichen Eingabe, zur morgen-
den Sitzung verwiesen; die Abgabe vom aus-
ländischen Weine in Bouteillen wurde durch
Mehrheit der Stimmen auf 6 gr. von jeder
Flasche bestimmt.
Die Frage: ob beim Wein, auch in
großen Handlungen, Lagergeld statt fin-
den solle? wurde, da die gewöhnliche Sit-
zungszeit längs verflossen war, auf die
morgende Sitzung verwiesen.
Am Schlusse der heutigen Sitzung wur-
de vom Directorium noch bemerkt, daß wenn
bei der ersten Lieferung der gedruckten ge-
genwärtigen Landtags = Verhandlungen, in
der Beilage l0., die unkerschriebenen Namen
mit abgedruckt worden wären, dieses ein
bloßes Uebersehen sey.
Achtzehnte Sibung
den 13. Januar 7821.
Gegenwärtig 20. Abgcordnete.
Der weitere Vortrag über das neue
Finanz-Geseb, den Impost und die
Tranksteuer betr. füllte die ganze heu-
tige Sitzung aus.
Die Abgabe vom Schlachtvieh betr.,