Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Nummer 6. Den 30. Januar 1821.
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Landtags' Verhandlungen.
Vierte
Neunzehnte Sitzung.
Den 15. Januar 1821.
Gegenwärtig 29. Abgeordnete.
Beim Vorlesen des Protokolls machte ein
Abgeordneter gegen die Bestimmung, daß jeder
Eymer Landwein, welcher ausgeschenkt oder
in Gebinden verkauft werde, mit 10 gr. ver-
rechtet werden solle, nochmals besonders darauf
aufmerksam, daß es theils zur Beförderung
des Weinbaues, theils zur Aufhülfe der Unter-
tphanen, welche sich damit beschäftigten, uner-
láblich nothwendig erscheine, den regulirten
Impost zu verringern. Die dafür vorgebrach-
ten Gründe überzeugten den Landtag von der
Richtigkeit der gemachten Bemerkung, und
brachten ihn zu dem Beschluß, dahin anzutra-
gen: daß ein Eymer Landwein beym
Verkauf in Gebinden überall mit
8 gr. verrechtet, die eigene Consumtion
aber so wie das Ausschenken von selbst erbau-
tem Wein und Most, Impostfrei gelassen wer-
den möge.
Bei der in der vorigen Sitzung berathenen,
durch Abstimmung aber nicht entschiedenen Be-
lastung des ausländischen Biers wurde die
Motion gemacht: daß eine unverháltnißmaßig
bohe Abgabe davon nicht zu nehmen sey, weil
die im Lande gebraueten Biere großentheils
den ausländischen nicht gleich zu stellen wáren,
und dadurch besonders auch die Grenzorte, na-
Fortsetzung.
mentlich die Dorfschaften des Amtes Buͤrgei,
wenn ihnen das Koͤstritzer Bier erschwert wer—
de, schon des Transports wegen ein viel kheu-
reres Bier trinken müßten, als andere. Man
müsse auch bedenken, daß ausländisches Bier
nur dann angefahren werde, wenn im Innlan-
de oder wenigstens in der Nähe kein gutes Bier
zu haben sey.
Die Mehrheit des Landtags war jedoch der
Meinung, daß man den Impost von auslän-
dischen Bieren nicht zu gering bestimmen dür-
fe, theils weil man auslaͤndische Artikel uͤber—
haupt hoͤher verimposten muͤsse, so lange die
Nachbarstaaten nach ähnlichen Grundsäßeen ver-
führen; theils um folgerecht zu verfahren, in-
dem man auf ausländischen Brantwein, zu
Begünstigung inländischer Brennereyen einen
beträchtlichen Impost gelegt habe; theils weil
man auch im Großherzogthume an sehr vielen-
Orten ein recht gutes Bier braue, so daß
man das ausländische entbehren könne; wolle
aber jemand noch besseres trinken, so werde er
den Impost davon gern entrichten.
Es entschieden hierauf 15 Stimmen gegen
1, daß jeder Eimer ausländischen Bieres mit
1 thl. zu belegen sey.
Ein dritter Gegenstand, welcher bey Ver-
lesung des Protokolls aufgefaßt wurde und die
Aeußerung verschiedener Meinungen herbeiführ=
te, war die Abstimmung in der vorigen Sitzung
über die Erhöhung des Imposts von auslän-