Full text : Eisenbahn-Verkehrsordnung.

220  Neuere  oberſtrichterliche  Erkenntniſſe.

Ueberſicht  .
über  die  Ergebniſſe  der  Rechtſprechung  des  bayeriſc<en
  oberſten  Landesgerichtes
vom  17.  bis  31.  Ian.  1881.

Bemerkung:  Die  Urtheile  v.  24.1  23/80,  27.1  28/4880  u.
34.  Jan.  HVNr.  5805  werden  nachgetragen.

1.  Prozeſſuale  Entſcheidungen.  |

Zur  Civilprozeßordnung  8.  25.  Gerichtsſtand
  für  die  Klage  auf  Hypothefklöſchung.
Hir  die  Gemeinde  S.  hatte  M.  auf  ſeinem  im

andgerichtsöbezirke  N.  gelegenen  Anweſen  für  von
der  gedachten  Gemeinde  zum  Beſten  des  M.  beſtrittene
  Auslagen  hypothekariſche  Caution  beſtellt,  und
al8  der  Cautionöbetrag  von  M.  an  die  S.  bezahlt
war,  klagte  jener  gegen  dieſe  auf  Löſ<hung  der
Hypothek  und  zwar  bei  dem  Landgerichte  N.,  zu
deſſen  Bezirk  die  Gemeinde  S.  nicht  gehört.  Auf
die  Einrede,  es  handle  ſich  nicht  um  eine  dingliche
ſondern  um  eine  perſönliche  Klage  und  ſei  daher
das  angegangene  Gericht  für  die  Sache  nicht  zuſtändig,
  wies  das  Landgericht  N.  die  Klage  ab,  auf
Berufung  aber  wurde  die  Sache  an  dasſelbe  Gericht
zurü&kverwieſen  und  es  erfolgte  auch  Zurüsweiſung
der  eingelegten  Reviſion  und  zwar  aus  folgenden
Gründen:  |  :
Es  kann  dahin  geſtellt  bleiben,  ob  die  vorwürfige
  Hypotheklöſchungsklage  die  Natur  einer  dinglichen
oder  einer  perſönlichen  Klage  habe,  nachdem  durch
CS.  25  der  RCPrO.  für  die  Hypotheklöſchungsklage
ausſchließlich)  der  dingliche  Gericht8ſtand  als  der  zuſtändige
  beſtimmt  und  dadurch  die  Veranloſſung  zu
vielfacher  Controverſe  über  die  Gerichtszuſtändigkeit
bezüglich  dieſer  Klage  beſeitigt  worden  iſt.