220 Neuere oberſtrichterliche Erkenntniſſe.
Ueberſicht .
über die Ergebniſſe der Rechtſprechung des bayeriſc<en
oberſten Landesgerichtes
vom 17. bis 31. Ian. 1881.
Bemerkung: Die Urtheile v. 24.1 23/80, 27.1 28/4880 u.
34. Jan. HVNr. 5805 werden nachgetragen.
1. Prozeſſuale Entſcheidungen. |
Zur Civilprozeßordnung 8. 25. Gerichtsſtand
für die Klage auf Hypothefklöſchung.
Hir die Gemeinde S. hatte M. auf ſeinem im
andgerichtsöbezirke N. gelegenen Anweſen für von
der gedachten Gemeinde zum Beſten des M. beſtrittene
Auslagen hypothekariſche Caution beſtellt, und
al8 der Cautionöbetrag von M. an die S. bezahlt
war, klagte jener gegen dieſe auf Löſ<hung der
Hypothek und zwar bei dem Landgerichte N., zu
deſſen Bezirk die Gemeinde S. nicht gehört. Auf
die Einrede, es handle ſich nicht um eine dingliche
ſondern um eine perſönliche Klage und ſei daher
das angegangene Gericht für die Sache nicht zuſtändig,
wies das Landgericht N. die Klage ab, auf
Berufung aber wurde die Sache an dasſelbe Gericht
zurü&kverwieſen und es erfolgte auch Zurüsweiſung
der eingelegten Reviſion und zwar aus folgenden
Gründen: | :
Es kann dahin geſtellt bleiben, ob die vorwürfige
Hypotheklöſchungsklage die Natur einer dinglichen
oder einer perſönlichen Klage habe, nachdem durch
CS. 25 der RCPrO. für die Hypotheklöſchungsklage
ausſchließlich) der dingliche Gericht8ſtand als der zuſtändige
beſtimmt und dadurch die Veranloſſung zu
vielfacher Controverſe über die Gerichtszuſtändigkeit
bezüglich dieſer Klage beſeitigt worden iſt.