Ehrenauszeichnung.
Se. Koͤnigliche Hoheit, der Großherzog, haben dem Hofrath und Leib-Medikus D.
Schwabe hieselbst, auf dessen unterthänigstes Ansuchen, das Tragen des ihm von Sr.
Masestät, dem Kaiser von Rußland rc. unterm öSten Januar d. J. verliehenen Russisch
Kaiserlichen St. Wladimir-Ordens, 4ter Klasse, am 12ten desselben Mo-
nath gnädigst bewilliget.
Dienstentlafsung und Beförderungen.
Des Großherzogs, Königliche Hoheie, haben den Ober-Konsistorial-Rath
und Archi-Diakonus bey hiesiger Haupt= und Pfarrkirche zu St. Peter und Paul,
Herrn Georg Anton Wahl hier, in gnädigster Anerkenntniß seiner, während eines halben
Jahrhunderté geleisteten treuen, nützlichen und wohlgefälligen Dienste, der sämmtlichen, in
jener doppelten Eigenschaft übergehabten Funktionen wegen hohen Alters ehrenvoll zu ent-
beben und mit Beybehaltung seiner gesammten Dienst-Einnahme und Emolumente in den
Ruhestand zu verseten, demnächst aber den Hof= und Stadt-Diakonus, 10. Ernst Friedrich
Christoph Köhler hieselbst, nachdem derselbe die von ihm biöher versehene Hof-Kollabo-
ratur aufgegeben, gänzlich und ausschließlich zur Stadtkirche zu verseben und in die Besor-
gung sämmtlicher Archi. Dlakonaks-Geschäfte, mit der Anwartschaft auf eine geistliche Stelle
bey der Stadtkirche und unter Beybehaltung seincs bisherigen Charakters als Hof-
Diakonué einrücken zu lassen, unter'm 2.isten Dezember vorigen Jahres gnadigst geruhet.
Sodann haben Allerhöchstdieselben
den Postschreiber Friebrich August Leser, zu Ilmenau, zum Post-Sekretar bey'm
Yostamte zu Eisenach, und den Pfarr-Substituten, Johann Philipp Reinhard,
zu Pserdsdorf, in der Diöces Vacha, zum wirklichen Pfarrer daselbst, mittelst
höchsten Dekrets und resp. Urkunde vom 24 sten und 2##sten Dezember v. J., bestätiger;
so wie den zeitherigen Inspektor bey'm hiesigen Zuchthause, Johann August Stickel,
zum Rechnungöführer bey dieser Anstalt, und den Stabs-Feurier, Friedrich
Krause, zum Zuchthaus-Inspekkor, durch ein höchstes Restript vom 21#sten
Dezember v. J., in Gnaden ernannt.
Bekanntmach ungen.
I. Da es vorgekommen, daß verschiedene Untergerichte Flurzüge, welche durch auswär-
tige angrenzende Behörden, jedoch nicht durch Hoheitsirrungeun veranlaßt worden, unrichtig
als kommissarische Angelegenheiten behandelt, auch Ungewißheiten über die Kostenonsätze
dabey vorgewaltet haben: so wird hiermit offentlich bekannt gemacht, daß bey dergleichen
Flurgrenz= Umgehungen bloß Transport= Verläge und Tagegelder für das Gerichts-Perso-
nal in Ansatz gebracht und restikuirt werden können.
Weimar am a6sten Dezember 1822.
Großherzogliche Sächsische bandesregierung.
von Müller.