Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

To. II. 
Zusage -Schein. 
Dem Branntwein-Fabrikanken 
in wird auf seln Gesuch die Zusicherung ertheilt, daß ihm von 
dem selbst gesertigten, gesehlich versteuerten und in dem Monath erweislich 
ausgeführken Branntwein die höhern Ortes sestgesebte Gefälle-Verghtung nach Ablauf dieser 
Frist gewährt werden soll, wenn die Bedingungen dabey erföllt sind, die das Regalativ 
d. d. 24sten Oktober 1823 von F. 34. an vorschreibt. 
Weimar am 18 
Grohherzeglich Sächsisches Landschafte Kollegium.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.