Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

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der katholischen Kirchen und der protestantischen Kirchen zu solchen wird das Koͤniglich 
preußische Landrecht insonderheit Th. II Tir, XI. auch in dem Großherzogehume als 
weitere Grundlage angenommen. 
urkundlich haben Wir gegemwärtiges Geset, nach erfolgter verfassungsmäßiger Zustim- 
mung der zum Landtage versammelt gewesenen Abgeordneten Unserer getreuen Unterthanen, 
hchsteigenhändig vollzogen, solches mit Unscem Großiherzoglichen Staats-Insiegel bedrucken 
lassen und befohlen, daß e im amtlichen Regierungs-Blatte zu Jedermanns Kenntniß 
gebracht werde. 
So geschehen und gegeben Weimar den ####en Oktober 1323. 
(L. S.) Larl Augu st. 
C. W. Freyherr von Fritsch. Freyherr von Gersdorff. D. Schweiger. 
vdt. Ernst Müller. 
Gese 6 
uber die Verhältnisse der katholischen 
Kirchen und Schulen in dem 
Großherzogthume.
	        
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