Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches 
Regierungs-Blakk. 
Nummer 18. Den 25. November 1823. 
  
  
Bekbanntmach ung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird das nachstehende 
Regulativ öber die Art und Weise der Umlegung und Vertheilung der Einkommensteuer 
aus anderen Quellen als dem Grundeinkommen, zur Nachricht und Nachachtung hiermit 
öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 1.kten November 1823. 
Großherzogliche Sáchsische LandeöSregierung. 
von Müller. 
Carl Au gust, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
c. 2. 
Wir haben auf Antrag Unserer getreuen Stände beschlossen, diejenige Einkommen- 
steuer, welche Unsere Unterthanen pach . 24 des Gesebes über die Steuerversassung deo Groß- 
herzogthumes von dem Diensteinkommen als Staatédiener und aus anderweiten Dienstver= 
hältnsssen, von dem Einkommen durch Pesionen aus öffentlichen oder aus Hrivat- 
Kassen, von dem Einkommen an Zinsen von Aktiv-Kapitalien aller Art, wie auch von
	        
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