Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

261 
Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches 
Regierungs-Blakk. 
Nummer 19. Den 28. November 1823. 
  
  
Bekanntmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird das nachstehende 
von Hochstdemselben über die Besteuerung der fremden Kauf= und Handeloleute in dem 
hiesigen Großherzogthume gnédigst vollzogene Geseth andurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar am 2osten November 1823. 
Großherzogliche Süächsische Landesregierung. 
von Müller. 
CKCarl Au gust, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
Im Einklange mit der Steuerverfassung Unsers Großherzogkhumes, wie solche durch 
das Grundgesetz vom 20sten April 1821 festgestellt worden ist, auch mit Beyrath und Zu- 
stimmung des getreuen Landtages, verordnen und befehlen Wir, wie folget: 
—iee 
Der Handel und Erwerb, welcher in dem Großherzogthume auch Ausländern verstat- 
t## war, verbleibt es fernerhin in den durch Gesetze, Statuten und Innungébefugnisse über- 
haupt oder für einzelne Orte bestimmten Grenzen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.