Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

Inhal t. 
Seite des 
Megirrungs= 
lattes, 
No, der 
Bekanntma= 
chung. 
  
u. 
Untersuchungskosten — rücklländige — der Kriminalgerichte zu 
Weimar und zu Weida. Bepbringung derselben von Seilen der Ci= 
vil-Gerichte bep sich darbickender Velegent ei und auf geschehene Reaui- 
silion. Diesf. Verordnung . . 
Urtheile, so in Kriminal= Fällen gesprochen werdenz von diesen 
müssen die Kriminal= und Untersuchungs-Gorichte den Ortsbehörden 
und diese bann dem Geistlichen, aus dessen Parochie der Angeschuldiz 
te ist, eine kurze Notiz mitiheilen. . · 
V. 
Vagabunden und Ausgewiesene. Uebereinkunft wegen 
wechselseitiger Uebermahme derselben mit dem Churfürflenthume Hessen 
(bergl. Repertorium über das %s Bl. v. J. 1823 unter dem 
Worte: Vagabunden) . . . . 
BVagabun den und Ausgewiesene. Berichtigung zweyer Punkte 
in den ditsfalls mit mehreren Staaten geschlossenen Konventionen, 
nähmiich 
*) in Ansehung der Gellatlung eines mehrjährigen Aufenthaltee## 
an Nicht= Staatöangehörige und 
d) in Ansehung der Aufnahme von Ausländern zu Schutzbürgern., 
Verbrauchsteuern, welche an der Guhern Grenze des iKöniglich 
Preußischen Gebielhes von dem Verkehr der darin eingeschlossenen 
Aemter Allstedt und Oldioleben erhoben werden. Diesf. Ver: 
trag mit dem Königreiche Preußen v. 2. Juny 19233 (vergl. Patent 
v. 2.. Ok-#ber 1823 S. 170 — 13= b. Reg. Bl. v. J. 132.) 
125. 
  
Verbrechens Sgesäbrten lind so zu tronsporliren und -7y venwah- 
den, daß sie Abrere unter sich nicht nehmen können 
W. 
Woisen= Instikut für die Protestanten und Kattoliken der VProvin 
Eisenach Diesf. Verordnung v. 31. August 18.7 
127. 
84 
29—31. 
0 —1. 
110. 
123, 124. 
  
 
	        
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