Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

Inhal t. 
  
No. ber 
Bekannema= 
  
u. 
Untersuchungskosten — rückstaͤndige — der Kriminalgerichte zu 
Weimar und zu Weida. Beybringung derselben von Stiten der Ci- 
vil-Gerichte buy sich darbickender Gelegenhest und auf gescheheme Requi- 
« 1 
sstion. Diesf. Verordnug... 11 
urtbeile, so in Kriminal = Fällen gelprochen werden; von diesen 
müssen die Kriminal= und Untersuchungs-Gerichte den Ortsbehördem 
und diese dann dem Geisllichen, aus dessen Parochie der Anzeschuldig- 
te (P, eine kurze Notiz mittheinn 4 
Vagabunden und Ausgewiesene. Uebereinkunft wegen 
wechselseitiger Uebermahme derselben mit dem Cburfürstenthume Hessen 
(bergl. Repertorium über das Regier. Bl. v. J. 1893 unter dem 
Worte: Vagabunden) .. 
Vagabunden und Ausgewiesene. Berichtigung zweyer Punkte 
in den ditssalls mit mehreren Staaten geschlossenen Konventlonen, 
nähmlich 
2) in Ansehung der Gestattung efnes mehrsährigen Ausenthaltee 
an Nicht-Staatsangebörige und 
1 
d) in Ansehung der Aufnahme von Ausländern zu —.-zdo0 
Verbrauchsteuern, welche an der 4ugern Grenze bes iKöniglich 
Preußischen Gebiethes von dem Verkehr der darin eingeschlossene 
Aemter Allstedt und Oldisleben erhoben werden. Diesf. Ver- 
trag mit dem Könizreiche Preußen v. 27. Juny 1823 (vergl. Patent 
  
v. 24. Ot ober 1823 S. 179 — 182 d. Reg. Vl. v. J. i623) . 
Verbrechensacfäaͤhrten sind so zu transporliren und 
den, daß sie Abrede unter sich nicht nehmen können 
W. 
Vei sen= In titut für rie Protelanken und Kotholfken der Provinz 
isenach. Diess. Verordnung v. 31. August 1944 
zu verwah- 
9 . no 
  
 
	        
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