Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

Artikels. 
Von den Waaren, welche mit Großherzoglichen Hofnmarschallamts-AMktesten für die 
Hofhaltung Seiner Königlichen Hoheit eingehen, werden die Gefälle, so weit es durch die 
gedachten Atteste verlangt wird, nicht bey'm Eingange erhoben, sondern bloß notirt, und 
bey der nächsten Quartalhebung des Aneheiles Seiner Königlichen Hoheit an den Gesammt= 
einkünften statt baaren Geldes in Jahlung angerechnet werden. 
Artikel 7. 
Seine Majestät der König von Preußen versprechen dem Großherzoglich Sächsischen 
Amte Allsiedt das zu seinem Bedarfe nsthige, biöher aus der Saline zu Artern bezogene 
Salz, auch fernerhin aus derselben, und zwar für den niedrigsten Verkaufépreic, um wel- 
chen Königliches Salz unmiktelbar an nicht Königliche Unterthanen jetzt verkauft wird, oder 
für die Folge verkauft werden dürfte, verabfolgen zu lassen. 
In Ermangelung einer genauen Uebersicht des Bedarfes des Amtes Allstedt wird der- 
selbe zuvörderst zu 150000 Pfd. für das Jahr angenommen, und es einer Verständigung 
der betreffenden bepderseitigen Behörden vorbehalten, ob dieses Salz-Quantum zu erhöhen 
seyn dürfte oder vermindert werden könnte. 
Der Beziehung des dem Amte Oldisleben nöchigen Salzes aus der Fürstlich Schwarz- 
burg, Rudolstädtischen Saline, zu Frankenhausen, wird die Preußische Regierung keine Hin- 
dernisse in den Weg legen; da jedoch das Salz und die Spielkarten im Preußischen Ge- 
biethe nicht freyen Umlauf haben, sondern nur von den dazu bestimmten Anstalten verkauft 
werden dürsen: so werden in Folge dieser Bestimmung auch Salz und Spielkarten, welche 
in den Großherzoglichen Landen bereitet, verfertiget oder dahin eingeföhrt werden, in den 
Königlichen Staaten nicht frepen Umlauf haben können, sondern daselbst der gleichen Be- 
stimmung unterworfen seyn- 
Artiket F. 
Die Dauer dieses Vertrages wird auf eilf Jahre und zwar vom rsten Januar d. J. 
an bis zum Schlusse des Jahres r833 festgeseht. Erfolgt ein Jahr vor dem Ablause 
dieses Vertrages keine Aufkündigung von der einen oder der anderen Seite: so ist er stil- 
schweigend alc auf noch zwölf Jahre weiter verlängert anzusehen-
	        
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