Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1825. (9)

  
  
  
  
Seit 
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] Blattes. smachung. 
Transport- Mittel — die in einigen Aemtern der neuen Landes 
theile des Weimarischen Regierungebezirkes von den Gemeinden beor 
Anstellung von Justiz= und Rentbeamten, auch Amts-Subalternen 
zeither zu leissenden — deren Abschassung . « 20. J. 
U. 
Universität zu Jena. Erneuerung der früheren Befehle v. J. 
1765 und 1769, wornach alle Landeskinder wenigstens zwey 
Jahre auf derselben iindieren sollen . 131. III. 
V. 
Verehelichung von wilitirpssichtiden Inläándern im Auskande. 
Siehe Zeugnißausstellung. 
Waarensendungen mit den fnwan . 117—125 
Siehe auch Fahrpo osten. 
Wolle. Der biöher bey Aubführung von Wolle in das Kurfürsten- 
thum Hessen zu entrichtende eZoll ist vom 1. Januar 1825 an bis 
auf Weiteres aufgehoben . . . - . 7. III. 
3. 
Zeugnißausstellung von Geistlichen an in den Jahren der Militaͤr- 
Pflicht stehende Inlaͤnder, welche sich in dem Auslande verehelichen wol- 
len, soll nur erfolgen, wenn die Verbindlichkeit zum Militär-Dienste 
erfüllt und die Erlaubniß zur Auswanderung ertheilt worden ist 111. Il. 
Zoll von der Wolle Siehe Wolle. 
  
  
  
Gefertiget in Gemäßheit des in dem Achierungs- Blakte vom Jahre 1817 S. 1 und 2 
erschienenen höchsten Patentes vom 18. Marz 
Weimar den 31. Dezember 1325. 
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs -Blaktes. 
Ernst Müller.
	        
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