Seit
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] Blattes. smachung.
Transport- Mittel — die in einigen Aemtern der neuen Landes
theile des Weimarischen Regierungebezirkes von den Gemeinden beor
Anstellung von Justiz= und Rentbeamten, auch Amts-Subalternen
zeither zu leissenden — deren Abschassung . « 20. J.
U.
Universität zu Jena. Erneuerung der früheren Befehle v. J.
1765 und 1769, wornach alle Landeskinder wenigstens zwey
Jahre auf derselben iindieren sollen . 131. III.
V.
Verehelichung von wilitirpssichtiden Inläándern im Auskande.
Siehe Zeugnißausstellung.
Waarensendungen mit den fnwan . 117—125
Siehe auch Fahrpo osten.
Wolle. Der biöher bey Aubführung von Wolle in das Kurfürsten-
thum Hessen zu entrichtende eZoll ist vom 1. Januar 1825 an bis
auf Weiteres aufgehoben . . . - . 7. III.
3.
Zeugnißausstellung von Geistlichen an in den Jahren der Militaͤr-
Pflicht stehende Inlaͤnder, welche sich in dem Auslande verehelichen wol-
len, soll nur erfolgen, wenn die Verbindlichkeit zum Militär-Dienste
erfüllt und die Erlaubniß zur Auswanderung ertheilt worden ist 111. Il.
Zoll von der Wolle Siehe Wolle.
Gefertiget in Gemäßheit des in dem Achierungs- Blakte vom Jahre 1817 S. 1 und 2
erschienenen höchsten Patentes vom 18. Marz
Weimar den 31. Dezember 1325.
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs -Blaktes.
Ernst Müller.