Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1825. (9)

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hat, dessen umsichtigem Rath, dessen lebendiger Theilnahme und stets wohlgefälli- 
gen Dienstleistung Ich den glucklichen Erfolg der wichtigsten Unternehmungen ver- 
danke und den für immer gewonnen zu haben, Ich als eine der höchsten Zierden 
Meiner Regierung achte. Des heutigen JubelfesteS frohe Veranlassung gern be- 
nutzend, um Ihnen diese Gesinnungen auszudrücken, bitte Ich der Unveränderlich= 
keit derselben Sich versichert zu halten. 
Die Denkmünze zeigt auf dem Avers die vereinten Bildnisse Ihrer König- 
lichen Hoheiten, des Großherzogs und der Großherzogin, auf dem. Revers das 
Brustbild des Herrn Staats-Ministers von zwey borbeerzweigen unschlungen, 
mit der von der einen Seite auf die andere herüber laufenden Inschrift: 
„Carl August und Lonise GCockten.“ 
Wie übrigens im Laufe des festlichen Tages Se. Köuigl. Hoheit, der Groß- 
herzog Selbst, und sämmtliche Glieder des erhabenen Fürstenhauses den Gefeyer- 
ten durch Ihren Besuch erfreuet hatten, so beeiferten sich die Landes-Kollegien, 
die Universität Jena, der Stadtrath zu Weimar und viele einzelne Bewohner des 
Großherzogthumes Demselben durch Ehrenbezeugungen, Weihgeschenke und ange- 
orducte Festlichkeiten ihre Verehrung zu beurkunden. 
Am Abend ward, ebenfalls auf höchsten Befehl, in dem hiesigen Hof-Thea- 
ter Iphigenia aufgeführt, nach einem Prolog, welcher den Herrn Kanzlar 
von Müller zum Verfasser hatte. Eine Serenade der Großherzoglichen Hof-Ka- 
pelle schloß das Fest. 
Bekanntmachungen. 
I. Mehrseitige Anfragen bestiumen uns zu der vorläufi igen Erklärung, daß der 
beabsichtigte allgemeine Prediger-Wicwen= und Waisen = Fiokus mm- 
mehr, vom 3. September deste rhreo an, allerdings zu Eime kommt. Die 
Statuten deöselben werden auf höchsten Befehl so eben beaxbeitet. Der fruͤhere 
Euntwurf erleidet insofern eine Abaͤnderung, daß 
1) diejenigen Geistlichen, die schon als Mitglieder eines andern, minmehr auf- 
zulösenden Special-Fiskus An- oder Eintrittsgelder entrichtet haben, derglei- 
chen an den neuen Gesammt- Fiokus nicht entrichten; 
20 daß die Dension gleich mit dem Beginn des neuen Fiskus in ei- 
nem Sechötheile des Ertrages der Predigerstellc besteht, jedoch so, daß 
sie nie unter 50 Rthlr, fällt, und nie über 120 Rthlr, steigtz;
	        
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