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IV. Nachdem das sonst Stohmannsche Guth Schloschen Dornburg von
Großherzoglicher Kammer erkauft worden, ist auf deren Antrag die Gerichtöbar-
keit diesen Guthes mit der des Großherzoglichen Justiz-Amtes D Dorbucg vereinigt,
und leßterem am 1. dieses Monathes förmlich überwiesen wor
“l wird daher dieses zu Jedermanns Nachricht und huchun bekaunt
gemacht
Weimar am 10. Oktober 1825.
Großherzogliche Süächsische Landesregierung.
von Müller.
V. Wir machen hiermit vorlän *# bekannt, daß für die Witwen und
Waisen der Land-Schullehrer vom 3. September dieses Jahres an ein allge-
meiner Fiokus zu Stande kommt, und daß bey selbigem die Pension einer Schul-
lehrer-Witwe vorerst auf zwölf Thaler jährlich bestimmt ist, bis die Kasse
fähig seyn wird, mehr zu verwilligen. Auf die Schullehrer-Waisen wird bey
der Aufnahme in das Waisen-Institut ganz vorzügliche Rücksicht genommen
werden.
Die Verwalter und Rechnungsführer der bis jetzt bestehenden Special-Schul-
lehrerwitwen-Fiöcen werden hiermit aufgefordert, ihr Rechmugswesen schleunigst
zu brrichtigen und abzuschließen.
Weimar den 18. Oktober 1825.
Großherzogliches Sächsisches Ober-Konsistorinm.
eucer.
VI. Seine Koͤnigliche Hoheit, der Großherzog, haben die gnädigste Ent-
schließung gefaßt, auf unterthaänigstes Nachsuchen des zeitherigen ersten Amts--Al-
tuars zu Dornburg, Herrmann Adelbert Mirus, demselben, bey Niederlegung
seiner biöherigen Dienststelle, die Hof-Advokatur nebst der Erlaubniß zum Wohn-
site in der hiesigen Residenz-Stadt zu ertheilen. Es ist daher derselbe am 18.
dieses Monathes dieserhalb verpflichtet, dagegen aber dem bioher dahier praktici-
renden Doctor der Rechte, Carl Stichling, das erste Amto-Aktuariat zu Dorn-
burg, nach Entsagung der ihm bisber gestatteten Praris, mittelst Ministerial-
Dekretes vom 11. Oktober dieses Jahres, gnädigst conferirt worden, welcheß hier-
mit öffentlich bekannt gemacht wird.
Weimar den 20. Oktober 1825.
Grohherzogliche Sichsische Landeöregierung.
von Miüller.