Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Nummer 6. Den 17. Juny 1825.
Diplomatische Angelegenheiten.
Nachdem der am Grohherzogl. Hofe zeither accreditirte Königl. Preußische
außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Se. Ercellenz, der Ko-
niglich Preußische Staats-Minister, Herr Dorotheus Ludwig Christian Graf
von Keller, Großkreuz und Ritter mehrer hohen Orden, von seinem aller-
böchsten Hofe abgerufen und an dessen Stelle der Königlich Preuhische wirkliche
geheime Legationsrath, Herr von Jordan, Großkreuz und Ritter mehrer hohen
Orden, zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am hiesi-
gen Großherzoglichen Hofe ernannt worden war: so geruheten Se. Königliche.
Hoheit, der Großherzog, erstgenanntem Herrn Grafen von Keller zu Ueber-
reichung des Königl. Zurückberufungs-Schreibens die Abschieds -Audienz am 9.
April, und dem lebtgenannten Herrn von Jordan zu Ueberreichung des Königlk.
Beglaubigungö-Schreibens, die erste Audienz am 14. May d. J. Mittags halb
3 Uhr auf dem Großherzogl. Residenz-Schlosse guädigst zu ertheilen.
Bekanntmachung.
unter höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist
zwischen der Großherzoglich Sichsischen Ober-Postinspektion allhier und der Ge-
neral-Direktion der Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenachischen Fürstlich Thurn
und Tarischen Lehenposten zu Frankfurt am Main, wegen des Transit-Porto=
freythums der dieöseitigen herrschaftlichen Gelder, Briefe und Akten nachstehende
Uebereinkunft getroffen worden, und wird zur genauen Nachachtung hiermit zur
öffentlichen Kunde gebracht. Weimar den 17. May 1825.
Großherzogliche Scchsische Landesregierung.
von Miüller.