Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1825. (9)

l) die Großherzogliche Oberpost- Inspektion zu Weimar und 
deren Deputatus zu Eisenach. 
) Die Großherzogliche Ober-Baubehörde zu Weimar. 
k) Das Grohherzogliche Militär= Kommando zu Weimar, 
nebst allen demselben untergebenen Kommandos und kom- 
mandirten Militärs. 
) Die Großherzogliche Immediat-Kommission für das Erzie- 
hungs= und Unterrichtswesen des Großherzogehums. 
m) Die Großberzogliche und Herzogliche Immediat-Kommission 
ffür die Angelegenheiten der Gesammt-Akademie Jena. 
Müon) Die Großherzogliche und Herzoyliche Immediat-Kommission 
zu Verwaltung der akademischen Finanzen zu Jena. 
o) Die Grohherzogliche und Herzogliche Universitäts -Kuratel 
u Jena. 
D) Die Gesammt-Akademie zu Jena. 
In Ansehung der sub m, n, o und p, besagten Be- 
hörden besteht die Porto-Freyheit bloß rücksichtlich des 
Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach. 
III. 
a) Die Grohherzoglichen Kriminal-Gerichte. 
b) Die Großherzoglichen Justiz-Aemter und Stadtgerichte. 
D) Die Großherzoglichen Rentämter. 
)) Die Großherzoglichen Kirchen-Kommissionen und Konsisto- 
rial-Aemter, auch Kirchen-Inspektionen, 
e) Die Großherzoglichen Stadtraͤthe. 
. 138. 
Die Bedingung des Horto-Freythums für die Korrespondenz, 
Akten-Hakete und Gelder in herrschaftlichen Dienstangelegenheiten, i e 
ist, daß die Briefe, Akten-Pakete und Gelder unter landeöherrli= can en 
chem Siegel abgegeben werden, und, zu mehrerer Beglaubigung, auf « 
der Advesse durch Kanzleyhand, mit Beyfügung des Nahmens des 
Erpedienten notirt werde, daß die Briefe, Akten-Pakete und Gel- 
der Großherzogliche Dienstsachen, Kirchen= Waisenhaus= oder der- 
borchen Angelegenheiten betresfen, mithin ex oflicio abgeschict 
werden.
	        
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