Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1825. (9)

Deögleichen genießen das Porto-Freythum auf Prenußischen 
Posten die zwischen Weimar und Allstädt oder Oldisleben, Jena 
und Allstädt oder Oldiöleben in herrschaftlichen Angelegenheiten ge- 
wechselten Pakets, die aber nur bio zu 10 Pfund bey jeder Post- 
wagenfahrt frey transportirt werden sollen. 
g. 17. 
In Ansehung des Porto-Freythums zwischen den Großherzog= —n’m 
lich Sächsischen und gegenöberliegenden, sowohl fremden, als auher- #W eser-. 
Weimarischen Furstlich Tarischen Grenz-Stationen wird festgeseht, das eu en⅜ 
die herrschaftlichen Korrespondenzen, Akten-Pakets und Geldsendun,e, in 
gen bis zur nächsten gegenüberliegenden fremden oder außer-Wei-Körsiuch ur e 
marischen Fürstlich Tarischen Grenz-Poststation (in so fern nähm alcen 3#7% Et 
lich zwischen den Grenz-Stationen keine konventionsmäßige Porto- 
Theilung besteht, wo alodam Großherzoglich Weimarischer Seits 
der fremde Porto-Antheil zu vergüten ist) portofrey befördert wer- 
den sollen; da hihgegen für dergleichen aus dem Auslande oder von 
den außer-Weimarischen Fürstlich Tarischen Posten kommenden Kor- 
respondenzen, Akten-Pakete und Geldsendungen das Porto bis zur 
Großherzoglich Sächsischen Eintritts-Station anzusehen und zu vergu- 
ten ist, vorausgesetztt, daß zwischen der Großherzoglich Weimarischen 
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entionsgemäße Porto-Theilung besteht, in welchem letztern Falle 
Großherzoglich Weimarischer Seits gleichfalls nur der fremde Porto- 
Antheil zu erlegen ist. Gleiche Behandlung fiudet auch bey den 
in's Ausland gehenden herrschaftlichen Sachen Statt. 
*iM 
Die Grenz-Statiouen, zwischen welchen konventionsmäßig Porto- 
Theilungen Statt finden, sind: 
zwischen Weimar und Naumburg, 
- eimar = Eckardtöberga, 
MWeimar = Erftrt, 
Jenua Naumburg, 
Ilmenau - Schleusingen, 
Ilmenau = Suhl, 
Eisenach = Langensalza, 
. Eisenach = Mühlhausen.
	        
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