Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1825. (9)

porkofrey auch für den Tarischen Porto= Antheil die uͤber Arnstadt 
aus Eisenach, Weimar und Jena weiterherkommenben Sachen; 
portopflichtig bis Ilmenau die über Arnstadt von außer-Weimari- 
schen Landen weiterherkommenden Sachen; 
portofrey von Ilmenau nach Königsee; 
portopflichtig von Königsee ab die weikergehenden Sachen; 
portopflichtig von Königsee nach Ilmenau; 
porkopflichtig die über Königsee weiterherkommenden Sachen; 
portofrey von Ilmenau nach Kahlert; 
portopflichtig von Kahlert nach Ilmenan; 
portopflichtig von Kahlert ab weitergehend; 
porkopflichtig über Kahlert welterherkommend. 
Eisenach. 
Porkofrey von Eisenach nach Gotha; 
portopflichtig von Gotha ab nach außer-Weimarischen Landen; 
portofrey über Gotha nach Erfurt, Weimar und Jena; 
portopflichtig von Gotha nach Eisenach; 
portofrey über Gotha aus Weimar mic Jena oder Ilmenau weiter- 
herkommend; 
portopflichtig bis Eisenach über Gotha von außer-Weimarischen 
Landen weiterherkommend; 
porkofrey von Eisenach nach Liebenstein; 
portopflichtig von Liebenstein ab nach außer-Weimarischen Landen; 
portofrey über Liebenstein und Schwallungen nach der Zillbach und 
dem Eisenacher Oberlande biö Schwallungen; 
portopflichtig von Liebenstein nach Eisenach; 
portofrey über Liebenstein und Schwallungen aus der Zillbach und 
dem Eisenacher Oberlande; 
portopflichtig bis Eisenach über Liebenstein von außer-Weimarischen 
Landen; 
portofrey von Eisenach nach Netra; 
portopflichtig von Netra ab weitergehend; 
portopflichtig von Netra nach Eisenach; 
portopflichtig uͤber Netra weiterherkommend; 
portofrey von Eisenach nach Wanfried; 
portopflichtig von Wanfried ab weitergehend; 
 
	        
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