Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1825. (9)

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portopflichtig von Wanfried nach Eisenach; 
portopflichtig uͤber Wanfried weiterherkommend. 
Vacha. 
Portofrey von Vacha nach Hersfeld; 
portopflichtig von Hersfeld ab weitergehend;: 
portopflichtig von Hersfeld nach Vacha; 
portopflichtig über Heröfeld weiterherkommend; 
portofrey von Vacha nach Salzungen; 
portopflichtig von Salzungen ab weitergehend; 
portopflichtig von Salzungen nach Vacha; 
portopflichtig bis Vacha über Salzungen weiterherkommend. 
Buttlar. 
Portofrey von Buttlar nach Hünfeld; 
portopflichtig von Hünfeld ab weitergehend; 
portopflichtig von Hünfeld nach Buttlar; 
portopflichtig über Hünfeld weiterherkommend. 
Dermbach. 
Portofrey von Dermbach nach Schwallungen; 
porkopflichtig von Schwallungen ab weitergehend; 
portofrey über Schwallungen nach Weimarischen Landen wei- 
tergehend; 
portopflichtig von Schwallungen nach Dermbach; 
portosrey über Schwallungen aus Weimarischen Landen weiterher- 
kommend; 
portopflichtig bis Dermbach über Schwallungen weiterherkommend. 
g. 22. 
Vorstehende gemeinschaftlich konvenirten Erlduterungen und Zu- 
geständnisse sollen so lange in Kraft bleiben, als Se. Durchlaucht 
der Herr Erb-Landpostmeister in dem Besicze der Administration der- 
jenigen Posten Höchstsich befinden, durch welche die getrennt liegen- 
den Theile des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach unterein- 
ander verbunden sind.
	        
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