Bekanntmachungen.
I. Se. Koͤnigliche Hoheit, der Großherzog, haben geruhet, in einem hoͤch-
sten Reskripte vom 22. April dieses Jahres die Vorschrift des §. 40 der Kri-
minal-Gerichts-Ordnung, in Ansehung der Anwendbarkeit der Kriminal-Gerichts-
Sporteln-Tare, auf die bey den Lokal-Behörden vorkommenden untersuchungen
dahin näher zu bestimmen:
1) daß solche zwar überall, wo die Kriminal-Gerichte Eisenach und Derm-
bach dem Hauptgegenstande nach kompetent sind, ingleichen bey den dabey vor-
kommenden Verfahren, Verhaudlungen und Kommunikationen der resp. Großher=
zoglichen und Patrimonial-Gerichts-Behörden zur Zeit ferner zur vorschriftsmäßigen
Anwendung kommen soll, daß aber
2) bey allen übrigen resp. polizeylichen, unbedeutenden und theils durch die
Kriminal-Gerichts-Ordmung, theils nach dem Gesebe vom 5. März 1822, von der
Kompetenz der Kriminal-Gerichte ausgenommenen Untersuchungen sowohl das
Amt Dermbach, als auch sämmtliche Eisenachischen Gerichts= Unter= und Lobal=
Behörden sich künftig nach den früheren geseblichen Bestimmungen, bis auf Wei-
teres, richten sollen, in so fern nähmlich für gewisse Untersuchungs-Gegenstände
und Fälle, wic z. B. für die Forst= und Jagdvergehen, nicht besondere gesetz-
liche Taren eine andere Richtschnur geben.
Es wird daher dieser höchste Beschluß zur Nachricht und Nachachtung hier-
mit bebannt gemacht. Eisenach den 3. May 1825.
Großherzogliche Sachsische Landeöregierung.
4. Thon
II. Nach dem Tode des vorhinnigen Justitiars bey dem Patrimonial-Ge-
richte zu Krannichborn, des Hof-Advokaken Joham Theodor Ernst Lorey zu
Großrudestedt, ist der Großherzogliche JustizamtS-Aktuar Augustin Wilhelm Hei-
nemann, lettern Ortes, zum neuen Justitiar präsentirt und diese Wahl Aus-
nahmsweise von vder unterzeichucten Behörde genehmigt worden, hierauf aber
durch eine ernannte Kommission am 12. vorigen Monathes die Verpflichtung und
Einführung des Vorgeschlagenen zum Verwalter des Gerichts zu Kramnichborn
erfolgt.
ß Es wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Weimar am 3. May 1825.
Großherzogliche Süächsische Landcöregierung.
von Müller.