Selte dies Vr. der
Inhalt. Regierungs-/ Bekannt
Blatlies. smachung.
Minderwichtige bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
a) Verweisung der Gerichte auf den 5. 92 des betreffenden Gepes v. 31.
May 1817 und der Zisfer 18 der demselben angefügten Tarordnung
(vergl. Reg. Bl. v. J. 1817 S. 71 und 76), wornach auswaär=
tige Erxeditionen nur durch eine Derson des Gerichteo vollzogen
werden sollen und der Präcipual= Uusat Dro cxpeditione unstatt-
haft ist. — Diesf. Vekanntmachung der Landesregierung zu Weimar. G..
b) Authentische erprctation des F. 74 ded Gesetzee v. 31. May 1817
(vergl. Reg. Vl. v. J. 1817 S. 69) über das Versahren in denfelben,
Legen alle, in diesem F. nicht genannte Rechtömittel untersagt
seyn und bleiben sollen (vergl. auch Reg. Bl. v. J. 1819 S. 15
Nr. IV, S. 35 Nr. VII und S. 36 Nr. VIII) . . 53. V.
O.
Ober-Appellations-Gerichtsordnung — proyifotische:
a) Erläuterung des im és. 20 derselben enthaltenen Ausdrucké:
Hauptwerth . . . . . . . . 20. II.
b) Authentische Interpretation des §. 53 Titel V derselben, die Ein-
legung und Justisikation der Betnlungen bey den Landes-Justiz=
Kollegien in Civil-Rechtssachen betr. 107. 108..
Ober-Konsistorium zu Das neberlaufen desselben mit
unzeitigen Anbringen von Veschwerden *)r die Schullehrer ist verboten 112. IV.
Siebe auch Schutzucht.
Oktober — der dritte des Jahres rlrruh Stiftungen zu demselben 136. —
Orden de5ö Großherzogl. Hauses der Wachsamkeit oder vom weißen 14. 60. —
Falken; dessen Verleihung an verschiedene Personen (l03. 105. —
110. 129.
Orden — fremde — Erlaubniß zum Tragen berselben an einige 9
herzogl. Staatodiener und Unterthanen 9 9 60. —
P.
Hatrimonial-Gerichts-Direktoren — Verpflichtung und Ein-
weisung neu ernannter für die nachverzeichneten Gerichte:
o) für das Schottesche Zaun= und Pfahlgericht zu Guthman néhausen 62. IV.
b) für das Gericht zu Dbencson (Weimar. Anihei ils) 133. VI.
c) für das Gericht zu Kran nichborn . 52. 1831. 11. J.
Patrimonial- Gerichtéstellen. Ve Vereinigung der zwey bis her ge-
trennten Gräflich Hohenthal schen Gerichtsstuhle du Fricßnit mit Struth
und zu Niederpöllnih in einen Gerichtöstuhl unter dem Nahmen: Gräfl.
Hohenthal'sches Gesammtgericht zu Frießniß, Struth und Niederpöllnig 7. IV.