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Am 6. war bey Hof Mittagstafel, Abends Konzert und Souper, auf dem
Stadthaus-Saale Ball. Ein vorbereiteteS größeres Fest, welches die Erhohlungs-
GEcsellschaft an diesem Tage in ihrem Garten zu geben beabsschtigte, mußte, des
üblen Wetters wegen, verschoben werden.
Am 7. Abends bey Ihrer Kaiserlichen Hoheit, der Frau Großfürstin= Erb-
großherzogin, großer Hofball und Souper von 250 Personen.
Erhebungen in den Adelstand.
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben den Präsidenten der Landes-
Direktion, Herrn Friedrich Christian August Schwendler, Ritter des Ordens
vom weissen Falken und den wirklichen geheimen begations-Rath und geheimen
Referendar, Herrn Carl Friedrich Anton Conta, Ritter des Ordens vom weißen
Falken, auch Inhaber der silbernen Civil-Verdienst-Medaille, hieselbst, ersteren
wegen seiner in mehren Geschäften und Verhandlungen, besonders in seiner jetzigen
Funktion geleisteten treuen und nützlichen Dienste, letzteren wegen seiner besonders
bey mehren Verschickungen und geschlossenen Staatöverträgen geleisteten nüblichen
Dienste und in Erneuerung älterer Standesrechte, mit ihren rechten Nachkommen
männlichen und weiblichen Geschlechtes in den Adelstand Höchst-Ihres Groß-
herzogthumes und Höchst-Ihrer Lande mittelst höchster Urkunden vom 3. dieses
Monathes zu erheben guädigst geruhet.
Beförderungen.
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben den Ober-Stallmeister und
General-Major Herrn Friedrich Johann Christoph Heinrich von Scebach,
Komthur des Ordens vom weißen Falken hieselbst, den Charakter einecS wirk-
lichen geheimen Rathes mit dem Prädikate: Erzellenz, den Kanzlar der
Landeöregierung zu Eisenach, Herrn Christian August Thon, Komthur des
Ordens vom weisen Falken, den Charakter als geheimer Rath beyzulegen,
den geheimen Staatsrath= Herrn D. Shristian Wilhelm Schweiber, Komthur
des Ordens vom weißen Falken und Ritter des Russisch Kaiserlichen St. Wla-
dimir-Ordens, 4ter Klasse, allhier, zum geheimen Rath mit Beybehaltung
seiner biöherigen Dienstobliegenheiten und den Ober-Forstmeister auch Kammer=
herrn, Herrn dudwig von Arnswald d. d., zu Zillbach, zum Land-Jäger-
meister zu ernennen mittelst höchster Dekrete vom 3. d. M. in Gnaden geruhet.