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haben angiebt, mit einem Verweise auf geradem Wege in seine Heimath zurück
zu schicken.
Bey dieser Gelegenheit wird für sämmtliche Unterobrigkeiten des Großher=
zogthumes noch die Bestimmung hinzugefügt, daß von ihnen in keinem Falle an
Ausliuder Reisepässe ausgestellt werden dürfen.
Weimar den 8. August 1826.
Großherzogliche Süächsische Landes -Direktion.
F. von Schwendler.
V. Die Vorschrift in F. 7 der höchsten Verordmug über den Kanzley-
Styl, vom 18. September 1818: .
daß jede, an eine Oberbehoͤrde gerichtete Eingabe, außer der schon laͤngst vor-
geschriebenen kurzen Inhaltsanzeige auf der ersten Seite, links unter der An-
redeformel, noch — so oft sie durch eine an sie ergangene Verfuͤgung derselben
Oberbehoͤrde veranlaßt worden — die Beziehung auf die Nummer und
den Buchstaben der an sie ergangenen Verfuͤgung enthalten
solle, —
ist von mehren Behörden bey den, an uns erstakteten Berichten bisher nicht be-
folgt worden.
Wir sehen uns dadurch veranlaßt, sämmtliche Großherzogliche Behörden,
welche an uns zu berichten haben, an die gehörie Beobachtung der obigen Ge-
sebeovorschrift hierdurch zu erinnern.
Weimar den 10. August 1826.
Großherzogliche Süchsische Landes-Direktion.
- F. von Schwendler.
VI. Dem Kandidaten der Chirurgie Carl Friedrich Gottlob Senf, aus
Auma, ist, nach vorgaͤngiger Pruͤfung durch die Großherzogliche Sanitaͤts-Kom-
mission allhier, die Ausuͤbung der hoͤheren Chirurgie in den Großherzoglichen Lan-
den verstattet und ihm die Stadt Auma zu seinem wesentlichen Aufenthalte an-
gewiesen worden. Es wird solches hierdurch oͤffentlich bekannt gemacht.
Weimar den 19. August 1826.
Grohherzogliche Sächsische Lande-Direktion.
F. von Schwenbler.
VII. Der Inhaber des Gerichtes zu Alperstedt, Amtsverwalter Christoph
Gottlieb Barthel daselbst, hat zum Justitiar desselben den Amts-Advokaten
August Paulen zu Großrudestedt gewählt.
Großherzogliche Landesregierung allhier hat diese Wahl genehmigt und hier-
auf den genannten Amts-Advokat Paulßen durch eine besonders dazu ernannte