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V. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnaͤdigst geruhet,
dem Herrn Ober-Medicinal-Rath D. Reußing, zu Eisenach, das erledigte Hhy-
sikat de6 Ober-Amtöbezirkes Eisenach und des Amtsbezirkes Creuzburg zu verlei-
hen, auch den Armen-Arzt und Unter-Direktor der Hebammen-Schule zu Ei-
fenach, D. med. ei chir. Ludwig Gerlach, daselbst, zum Physicus extra-
ordinarins für das Oberamt Eisenach zu ernennen; welches hierdurch öffentlich
bekannt gemacht wird.
Weimar den 23. November 1826.
Großherzogliche Sächsische LandeS-Direktion.
F. v. Schwewler.
VI. Von’ Großherzoglicher Landes-Direktion ist dem Bataillons-Ghirurg
Ernst allhier, nach der von ihm vor der Großherzoglichen Sanitaäts-Kommission
deshalb bestandenen Prüfung, die Erlaubniß ertheilt worden, die bey Behand-
lung der Zähne vorkommenden Verrichtungen, als das Zahnausziehen, das Rei-
nigen und Abfeilen der Zähne und das Einseben künstlicher Zähne, auszunben.
Es wird solches hiervurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 2. Dezember 1826.
Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion.
F. v. Schwendler.
VII. Der vormahlige Grohherzogliche Kriminal -Rath, Johann Christoph
Wilhelm Schumann allhier, hat die zeither noch übergehabte Verwaltung des Ge-
richtes zu Kötschau freiwillig niedergelegt.
Nachdem hicrauf von der dasigen Gerichts-Herrschaft in der Person des
Großherzoglichen Stadtgerichts-Aktuars, Carl Brüger zu Jena, ein neuer Justi=
tiar präsentirt worden ist, hat Großherzogliche Landesregierung diese Wahl aus-
nahmsweise genehmiget und die Verpflichtung und Einführung genannten Aktuars
Brüger als Verwalter des Gerichtes zu Kötschau durch eine besonders dazu er-
nannte Kommission am 27. vorigen Monathes bewirken lassen. Es wird dieses
daher öffentlich bekannt gemacht. «
Weimar am 5. Dezember 1826.
Großherzogliche Sächsische Landeöregierung.
von Müller.