Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Nummer 7. Den 9. Juny 1826.
Bekanntmachung.
Nachdem diejenigen Gesetze, welche aus den neuesten Landtags-Verhandlun=
gen und den mit den getreuen Ständen getroffenen Verabschiedungen hervorge-
gangen, nähmlich:
I. Patent zur Entscheidung einiger Rechtsfragen;
II. Geseh wegen Abschaffung einiger Verordnungen über Cessionen;
II. Geseh über die Volljährigkeit und die Eidesmündigkeit;
Iv. Hehs uͤber die Abaͤnderung einiger Vorschriften der Eisenachischen Prozeß-
rdmung;
V. Geseh über das erste Verfahren im ordentlichen Prozesse für diejenigen Ge-
biethotheile, wo noch der gemeine Deutsche Prozess gilt;
VI. Gesez über das Verfahren in Konkursen in den vormahls Fuldaischen und
Hessischen Landestheilen;
VII. Geseh über den zu vermuthenden Tod und die Beerbung der aus den
Feldzügen in Tyrol, Spanien und Rußland nicht Zurückgekehrten;
WIlIl. Gesetz über die Bekamtmachung der Versteigerungs-Patente und Ediktalien;
IX. Gesetz über die Fristen im Prozeß-Verfahren; v
X. Gesetz über die Akten-Versendung in Kriminal-Sachen;
XI. Geseb über die Zuständigkeit der Kriminal-Gerichte und Lokal-Gerichtöbehör=
den bey Feststellung des objektiven Thatbestandes in militärgerichtlichen
Untersuchungssachen;
Xll. Gesetz über die Erwerbung liegender Güter;
XIIl. Nachtrag zu dem Huth= und Triftgesee vom 3. April 1821;
XIV. Gesetz über die Reinhaltung der Schafheerden;
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