Full text : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 6b. (6b)

Schlußwort.

Uberblickt  man  den  Umkreis  dessen,  was  zur  Ausgleichung  des  Kriegsschadeens
  zu  tun  ist,  so  ist  man  versucht,  zu  fragen:  Wo  ist  der  Mann,  der
alles  dies  zu  einem  guten  Ende  für  uns  führen  wird?

Man  sollte  aber  wohl  gerade  bei  diesem  Friedensschluß  nicht  an  einen
einzelnen  Menschen  denken.  Die  Fülle  der  Aufgaben,  die  hier  vor  uns  liegen,
verlangt  vor  allem  unermüdliche  Arbeit  einer  großen  Zahl  von  Sachkundigen,
  und  ebenso,  wie  auf  anderen  Gebieten  deutsche  Arbeitskraft  und
deutsches  Ordnungsvermögen  den  Sieg  davongetragen  haben,  steht  zu
hoffen,  daß  diese  Eigenschaften  deutscher  Art  den  Ausschlag  geben  und  zu
einem  Abschluß  führen  werden,  der  nicht  nur  für  uns  günstig  ist,  sondern  für
die  ganze  Menschheit  einen  Kulturfortschritt  bedeutet.

Was  in  dieser  Schrift  gegeben  werden  konnte,  war  nur  ein  #berblick
über  den  bisherigen  Rechtszustand  dieses  noch  so  wenig  bekannten  und  bearbeiteten
  Gebietes,  eine  Zusammenstellung  der  großen  Aufgaben,  die  hier
zu  lösen  sind,  und  vielleicht  im  einzelnen  manche  Anregung  zu  weiterer
Arbeit.

Die  wichtigsten  Gedanken  dieser  Schrift  seien  hier  noch  einmal  kurz  zusommengestellt.


J.
Anspruch  auf  Ersatz  von  Kriegsschäden  besteht  nach  geltendem  Recht
nur  in  geringem  Umfange,  und  zwar  kommen  hier  in  Betracht:
1.  Ansprüche  aus  dem  Kriegsleistungsgesetz  von  1873.
2.  Ansprüche  aus  einzelnen  deutschen  Gesetzen,  wie  Rayongesetz,

Tumultgesetz,  Gesetz  über  den  Belagerungszustand  in  Verbindung
mit  dem  Gesetz  über  die  Haftung  des  Reichs  für  seine  Beamten.