Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

XVI. 
Carl August, 
von Gottes Gnaden Großberzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. 7. 
Um das Bothenwesen bey den öffentlichen Behörden unseres Großherzogthumes 
zu vereinfachen und den Bothenlohn von Ausferkigungen der Behörden, so viel wie 
möglich, zu vermindern, haben Wir nach dem Gutachten Unserer dabey betheiligten 
Landes-Kollegien ein eigenes Geseb entwerfen, auch solches dem getreuen Landtage 
verfassungsmäßig vorlegen lassen. Wir verordnen und befehlen demnach: 
g. 1. 
Alle Ober- und Unterbehoͤrden Unseres Großherzogthumes haben sich, 
zu Besorgung ihrer an Behörden oder an Privat-Personen ergehenden schriftlichen 
Ausfertigungen, in der Regel und so weit es ohne Nachtheil für den Geschäftszweck 
mu irgend geschehen kann, der Postanstalt zu bedienen, selbst wenn diese sich nicht 
ummittelbar im Orte, doch aber in der Nähe befindet. 
Insbesondere sollen Erlasse der Oberbehörden an unterbehörden oder an 
Personen 
des Amtsbezirkes Jena, 4 
sämmtlicher Amtsbezirke des Neustabtischen Kreises und 
sämmtlicher Amtsbezirke des Eisenachischen Kreises, allein mit Aushahme 
des Amtes Creuzburg, 
welche nicht in den Postorten Jena, Neustadt, Weida, Mittelpöllnib, Berka afW., 
Marksuhl, Vacha, Buttlar, Geisa und Dermbach selbst ihren Sitz haben 
oder wohnen, dennoch mit der Post versender, jedoch den betroffenen Bezirks- 
amtern unter Umschlag zugeschickt werden, wornach diese dann jene Erlasse durch 
ihre Amtediener bestellen zu lassen und, wenn eß verlangt wird, eine Empfangsbe-
	        
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