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9. 9.
Es wird von jedem Kanzley-Erpedienten über dergleichen abgegebene Aus-
fertigungen und kund gerhaue Bestellungen ein eigenes Buch gehalten, in wel-
chem der Erpedient des Central-Bothenamtes den Empfang und die Kundmachung
jedesmahl zu bekennen hat.
9. 10.
Derselbe soll zu den vorkommenden Besorgungen zunächst und hauptsächlich
die Amtsbothen und nur auöhülföweise die bey dem Central-Bothenamte selbst
angestellten Bothen gebrauchen.
. 11.
Er legt fuͤr jeden der unter 4½ stehenden Bothen ein besonderes Relations-
Buch, nach Art der bey Grohherzoglicher LandeSrezierung eingeführten und zwar
für die Amtöbothen doppelt, an, und trägt in diese Bücher diejenigen Ausferti=
gungen und mündlichen Bestellungen ein, deren Besorgung jeder einzelne Bothe
von ihm ausgetragen erhält.
Das eine Eremplar des Relations-Buches wird den Amköbothen bey ihrer
Abfertigung jedcömahl mitgegeben, das zweyte aber behält der Expedient an sich.
. 12.
Solche Ausfertigungen und Bestellungen, wegen deren die Amtsbothen auf ih-
rem Heimgange nicht bedeutend vom Wege abzuweichen brauchen, ingleichen die
Ausfertigungen und Bestellungen in den Ort des Amtssibes haben die Amtöbothen
selbst zu besorgen, alle übrige aber sofort nach ihrer Zurückkunft an die Amts-
diener abzugeben, welche dieselben, je nachdem eine Sache al eilig bezeichnekt ist,
oder nicht, entweder sofort, oder doch wenigstens bis zum nächsten Amtsbothengange
nach Weimar, in Person oder durch ihre verpflichteten Gehülfen besorgen müssen.
. 13.
Bis zu diesem naͤchsten Anitbo heugne sollen die Amtsbothen und Amts-
diener in der dazu bestimmten Kolumne des den ersteren mitgegebenen Relations-
Buches die Insinnations= und Bestellungs-Relationen jeder zu seinem Theile,
pflichtmaßig einzeichnen und es haben die Amtöbothen bey der nächsten Wieder-
kunft nach Weimar dieses Buch dem Expedienten deß Central-Bothenamtes jedes-
mahl vorzulegen, der dann aus solchem die Insinnations= und Bestellungs-
Relationen in das zweyte Eremplar des Relations-Buches übertragt.
0. 14.
Eren so tragen die bey dem Central-Bothenamte angestellten Bothen, gleich
nach ihrer Zurückkunft, von der Versendung, die Relationen über die durch sie