Beförderungen.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben den Post-Praktikanten,
Johann Gustav Kallenbach zu Eisenach und den Post-Skribenten Ernst
Ehristian Göring zu Altenburg, beyde zu Post-Sekretarien bey'm Post-
amte Eisenach zu bestatigen in Gnaden geruhet.
Bekanntmachungen.
I. Esõ ist bey einigen Unterbehörden Zweifel entstanden: ob die gerichtli-
chen Verhandlungen als Offizial-Sachen zu betrachtel, seyen, welche die Ausfüh-
rung des, die Brandschäden-Versichermg der Gebaude und beweglichen Gegen-
stände bey einer auswärtigen Versicherungöanstalt betreffenden §. 9 des Gesetzes
vom 28. August 1826 nöthig mache.
Zu Begegnung dieses Zweifels wird daher auf höchsten Befehl Sr. Königli-
chen Hoheit, des Großherzogs, hiermit öffentlich bekannt gemacht: daß die hier
in Frage stehenden gerichtlichen Handlungen keineswegs als Offizial-Sache zu be-
trachten sind, vielmehr in solchen liquidirt werden darf; jedoch nicht wie in sol-
chen Fällen, wo eine gerichtliche Bestätigung zu ertheilen ist und sich die Konsir-
mations-Gebühr nach dem Werthe des Gegenstandes richtet, sondern nach Ana-
logie des Falles, wo die Partheyen einen außergerichtlich abgeschlossenen, auf
Uebertragung von Grundeigenthum und dessen Verpfändung nicht gerichteten Ver-
trag bey Gericht übergeben oder anzeigen und sich dazu bekennen, so daß nur
für die wegen Aufnahme der Kontrakte erforderlichen Niederschreibungen, für Aus-
fertigung der Versicherungsurkunden, für Rekognitions-Registraturen und etwaige
Berichtöerstattungen, Gebühren und Verläge an Rein= und Abschriften, Dienerge-
bühren und dergleichen Tar= oder Observanz-mäßig liquidirt werden dürfen, über-
all aber mit möglichster Kostenersparniß zu erpediren ist.
Weimar am 27. April 1827.
Großherzogliche Scchsische Landeöregierung.
von Gerstenbergk.
II. Da nach auher gelangter Anzeige mehrmals zu ganz ungesehlicher Zeit
Gesuche zur Aufnahme von Knaben, welche bisher die hiesige Bürgerschule
besuchten, in das Großherzogliche Gymnasium, augebracht worden; so
wird hierdurch Folgendes zur genauen Nachachtung der betreffenden Aeltern be-
konnt gemacht: