Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1827. (11)

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III. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird 
der nachstehende, von dem Großherzeglichen und Gesammt-Ober-Appellations-Ge- 
richte zu Jena gefaßte „gemeine Bescheid“ zu Jedermanns Nachachtung hiermit 
öffentlich bekannt gemacht. Weimar den 24. July 1827. 
Großherzogliche Sächsische bandesregierung. 
von Müller. 
Das Grohherzogliche und Herzoglich Sächsische auch Fürstlich Reußische Ge- 
sammt-Ober-Appellations-Gericht zu Jena ertheilt, vermöge des ihm durch §. 95 
der provisorischen Ober-Appellations-Gerichtsordnung vom 8. Oktober 1816 einge- 
räumten Rechtes, in heutiger Plenar-Sibung folgenden 
gemeinen Bescheid: 
daß künftig alle bey'm Ober-Appellations-Gerichte von einem streitenden 
Theile einzureichenden Schriften, sie mögen ein hier verstattetes rechtliches Ver- 
fahren betreffen, oder einen einzelnen Antrag, oder eine Beschwerde enthalten, 
jedes Mahl in zwey gleichlautenden und gleichmaßig unterschriebenen Erempla- 
ren, damit eines davon dem Gegentheile zugefertigt, oder bey Beschwerden, das 
sonst Erforderliche damit verfügt werden könne, einzureichen sind, widrigen 
Falled der Koncipient eines jeden nur in einem Exemplarc eingereichten Schrei- 
bens mit Einem Thaler Konventions-Geld, zur Witwenkasse des Ober-Appel- 
lations-Gerichtes zu entrichtender Strafe, belegt werden wird. « 
Beschlossen Jena den 5. July 1827. 
Großherzogl. und Herzogl. Saͤchf. auch Fuͤrstl. Reuß. gemeinschaftliches 
Ober-Appellations-Gericht. 
(L. S.) A. v. Ziegesar. 
IV. Durch die Statt gefundene Beförderung des Adjunkten Pflug zu Den- 
stedt in die Superintendenten-Stelle zu Neustadt a. d. O. ist die dritte Adjunktur 
der Schulaufsicht in der Diszes Mellingen, und zwar für die Schulen der Ortschaf- 
ten Großcromödorf, Rödigsdorf, Schwabsdorf, Ulrichohalben, Umpferstedt, Wie- 
gendorf und bis auf Weiteres auch für die Schulen in Gelmeroda, Legefeld und 
Possendorf erlediget worden. Diese Adjunktur haben wir dem Pfarrer Bölker zu 
Tiefurt übertragen, und es wird solches hierdurch denen, die es angeht, zur Nach- 
richt und Nachachtung bekannt gemacht. 
Weimar den 7. August 1827. 
Großherzogliches Sachsisches Ober-Konfistorium. 
Peucer.
	        
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