Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs-Blakll.
# Nummer 1. Den 5. Februar 1828.
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben Se. Durchlaucht, den regieren-
den Herzog Ernst zu Sachsen Coburg und Gotha rr. ., bey Hochdessen Anwe-
senheit allhier, am 6. v. M. Hoöchstselbst als Mitglied Höchstihres Hausordens
vom weißen Falken aufgenommen.
Nachrich t
von der Beleihung Sr. Durchlaucht des Fürsten von Thurn und Taris 2c. 2c.
mit den Großherzoglichen Posten.
Nach dem im vorigen Jahre erfolgten Ableben Sr. Durchlaucht des Fürsten
Carl Alerander von Thurn und Taris, Erb-Landpostmeister des Großherzogthu-
mes Sachsen Weimar-Eisenach, sind nunmehr dessen Nachfolger im Fürstiich
Thurn und Tarischen Hause, Sr. Durchlaucht, dem Fürsten Marimilian Carl
von Thurn und Taris zu Regensburg, die sämmtlichen Posten des Großherzog=
thumes mit Vorbehalt des Obereigenthumes, so wie aller Hoheitsrechte, mit
der Würde eines Großherzoglichen Erb-Landpostmeisters, als Erb-Mann-
thronlehen, gemäß dem Postlehens-Vertrage vom 8. Dezember 1816 übertragen
worden. Die dieöfallsige förmliche Beleihung und die gleichzeitige Mitbeleh-
nung Sr. Durchlaucht, des Fürsten Maximilian Joseph von Thurn und Taris,
zu Prag, hat, nach ertheilter höchster lehensherrlicher Dispensation von dem
persönlichen Erscheinen in dem Beleihungs-Termine, der Fürstlich Thurn und
Terische gemeinschaftliche Bevollmächtigte, Se. Ercellenz der Fürstl. Thurn= und
Taxische wirkliche Geheimerath und General-Post-Direktor, auch Kaiserlich
Königlich Oesterreichische Kammerherr, Herr Alerxander, Freyherr von Vrints-
Berberich, Großkreuz des Großherzoglichen Hausordens vom weißen Falken
und anderer hohen Orden Großkreuz und Ritter, am 29. Januar d. J. Vor-
mittags in Empfang genommen.