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Großherzogl. S. Weimar -Eisenach'sches
Regierungs-Blakk.
Nummer 21. Den 30. Dezember 1828.
Se. HKönigliche Hoheit, der Großherzog, haben den Prinzen Wilhelm
von Preußen Königliche Hoheit, zweyten Sohn Sr. Majestät des Königs von
Preußen, nach Hoöchstdessen Ankunft in Weimar am 24. d. M. Hochstselbst unter
die Zahl der Ritter erster Klasse Höchstihres Hausordens vom weißen Falken
aufgenommen.
Diplomatische Angelegenheit.
Se. Majestät der Kaiser und Selbstherrscher aller Reussen haben Hochstih-
ren, bey dem verewigten Großherzoge Carl August Königl. Hoheit akkreditirt
gewesenen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, den Kaiserl.
wirkl. Geheimerath, Herrn Basil von Canicof, Ercellenz, Großkrenz und Rit-
ter mehrer hohen Orden, in gedachter Eigenschaft mittelst höchsten Kreditives
d. d. Varna v. 22. September d. J. bey Sr. Königl. Hoheit dem regierenden
Großherzoge Carl Friedrich von Neuem zu beglaubigen, und Hochstgedacht
Se. Königl. Hoheit haben dessen Beglaubigungsschreiben in einer besonderen Au-
dienz auf Höchstihrem Residenz-Schlosse am 19. November d. J. entgegen zu
nehmen geruhet.
Ehrenauszeichnungen.
Des Großberzogs Königliche Hoheit haben auf unterthanigstes Ansuchen
dem wirklichen Geheimerathe Herrn D. Schweitzer, Ercellenz, und dem wirk-
lichen geheimen Legations-Rathe und geheimen Referendar Herrn von Conta