Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1828. (12)

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VIV. Von Großherzogl. Landes-Direktion ist dem praktizirenden Arzte, 
D. Jobann Heinrich Labes zu Auma, auf den Grund der vor der Großher- 
zogl. Eraminations-Deputation allhier weiter bestandenen Prüfung, nun auch die 
Erlaubniß zur Ausübung der Geburtshülfe im Großherzogthume ertheilt worden, 
welches hierdurch bekannt gemacht wird. 
Weimar den 13. Dezember 1828. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
TJF. v. Schwendler. 
X. Nach der Bestimmung in §. 50 des Gesetzes zum Schutze der Forste 
vom 13. April 1821 ist zwar den Armen, welche dazu besondere Erlaubniß er- 
halten, nachgelassen, an bestimmten Tagen in den herrschaftlichen Waldungen dürres 
Holz zum eigenen Bedarf zu lesen; es hat jedoch in neuerer Zeit das Holzlesen, 
besonders auch von dazu nicht berechtigten Personen, zum Nachtheil der Waldum- 
gen auffallend überhand genommen. 
Es werden deshalb, auf höchsten Befehl, die Polizey-Unterbehörden und 
Ortsvorstände, besonders in den kleineren Städten hierdurch befehliget, streng 
darüber zu wachen, daß kein Holz eingebracht werde, bey welchem der Verdacht 
eintritt, entweder daß es gestohlen sey, oder daß es zwar Leseholz, aber von 
umbefugten Personen gesammelt, oder daß es in dem einen oder in dem andern 
Falle eingebracht sey, um es zu verkaufen, indem das Leseholzsammeln auf den 
Gebrauch zur eigenen Nothdurft beschränkt bleibt. 
Zugleich muß hiermit die bestimmte Bedrohung ausgesprochen werden, daß 
denjenigen Orten, in welchen solches Holz dennoch ordnungswidrig eingebracht 
wird, das Recht, Leseholz zu sammeln, bis auf Weiteres entzogen werden soll. 
Weimar den 4. Dezember 1828. 
Großherzoglich Sachsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler. 
XI. Der kürzlich verstorbene Schulrath und Professor Perlet hierselbst 
hat in seiner letztwilligen Verfügung dem hiesigen Großherzogl. Gymnasium ein 
Legat von 1000 Thalern Kassegeld als Grund-Kapital zu Anstellung ei- 
nes besonderen Lehrers der Mathematik und Physik vermacht. 
Wir halten es für Pflicht, dieses sehr nübliche Vermächtniß zur allgemeinen 
Kenntniß zu bringen, nicht nur um dem verstorbenen edlen Geber, welcher die 
Verdienste, die er sich als vieljähriger treuer Lehrer um das hiesige Gymnasium 
erworben hat, auch nach seinem Leben dadurch fortsetzen und dauernd machen 
wollte, ein öffentliches und verdientes Denkmahl unseres Dankes zu weihen, 
sondern auch andere wohldenkende und vermögende Schulfreunde zu ähnlichen
	        
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