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welchen Falls alsdann dasselbe auf gleiche Weise zu Gunsten der Schriftsteller
und Verleger der Preußischen Monarchie, wie fuͤr die inlaͤndischen, Anwendung
finden soll, jedem Preußischen Unterthan, er sey Schriftsteller oder Verleger, der
in dem Falle ist, auf ein Privilegium wider den Büchernachdruck bey der Groß-
herzoglich Sachsischen Regierung anzutragen, ein solches Privilegium nach densel-
ben günstigen Rücksichten, wie es geschehen würde, wenn der Nachsuchende ein
Großherzoglich Sächsischer Unterthan wäre, in der Art kostenfrey ertheilt werden
sall, daß die Dauer des Privilegiums auf fünf und zwanzig Jahre und als
Strafe die Konfiskation der nachgedruckten Eremplare zum Besten des Privile-
girten festgesebt,, überdieß auch eine, bey jedem einzelnen Falle im Voraus zu
bestimmende Entschädigungssumme von dem Uebertreter an den Privilegirten ge-
zahlt werden soll.“
Auf Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, höchsten Befehl wird diese
Uebereinkunft, welche von heute an in den Großherzoglichen Landen Kraft und
Wirksamkeit erhält, hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht.
Weimar den 21. Februar 1828.
Großherzogliche Sachsische Landesregierung.
von Müller.
II. Die dritte Adjunktur der Schulaufsicht in der Diözes Weida ist dem
Pfarrer Heinrich Friedrich Trinkler zu Steinsdorf übertragen und ihm die
Adjunktur-Aufsicht der Schulen in den Orten Berga, Döhlen, Staitz, Teichwitz,
Merkendorf, Stelzendorf und Läwitz übertragen worden.
Weimar den 6. Dezember 1827.
Großherzogliches Sächsisches Ober-Konsistorium.
Percer.
III. Die bisher erledigte erste Adjunktur der Schulaufsicht in der Diözes
Blankenhayn, und zwar für die Schulen der Orte Göttern, Großlohma, Hoch-
dorf, Krakendorf, Lengefeld, Magdala, Mechelroda, Neckeroda, Niedersynder-
städt, Oettern, Ottstedt, Remda und Söllnitz, ist dem Archi-Diakonus D. ph.
Rudolph zu Blankenhayn übertragen worden, welches hiermit denen, die es
angehet, zur Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht wird.
Weimar den 29. Jamar 1828. «
GroßherzoglichesSächsischesOber-Konsistorium.
Peucer.
(Hierbey 4 Ucbersichten, welche die Geschäftsthätigkeit der Großherzoglichen Landesregierun-
gen zu Weimar und zu Eisenach ini Jahre 1827 enthalten.)