Gesetz über Erwerb und Verlust der Reichs= und Staatsangehörigkeit 127
gründet, nicht nur „zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb
desselben gültigen Rechtes“, sondern auch „zur Pflege der Wohlfahrt
des deutschen Volkes“. Diese Verheißung braucht auch für das Anslanddeutschtum
kein leerer Schall zu bleiben. Es wird, streng im Rahmen
einer völkerrechtlich zulässigen Einwirkung, für das „Größere Deutschland“
schon manches getan und es kann noch mehr getan werden. Das
Reich stellt den Auswanderer unter seine fürsorgende Obhut. Es erleichtert
wirksam die Uberseeverbindungen. Das Reich hat ferner einen
wachsenden Anteil an der Pflege der Auslandschulen auf sich genommen
Diese Schulen wirken anerkanntermaßen vortrefflich. Es sind Musteranstalten,
die nicht nur die Erziehung des deutschen Nachwuchses in
deutschem Geiste gewährleisten, sondern weit darüber hinaus dem Deutschtum
Ansehen und Anerkennung gewinnen.
Regierung und Reichstag haben die Möglichkeit, über das bisher Geleistete
noch hinauszugehen. Man wird in erster Linie an eine Erhöhung
der Auslandsschulfonds denken dürfen. Der Etatsposten ist vor kurzem
unter vollster Einhelligkeit der Volksvertretung auf 1000000 Mark gebracht
worden. Frankreich und Italien leisten sehr viel mehr für den
gleichen Zweck. Eine weitere namhafte Steigerung des Etatstitels wäre
von außerordentlichem Nutzen und dürfte im Reichstag auf bereitwilligste
Zustimmung zu rechnen haben. Sicherlich bleibt noch manches
andere zu wünschen. Einiges ist im Laufe der Erörterungen gestreift.
Man darf vertrauen, daß mit der zunehmenden Erkenntnis der Bedeutung
des Auslanddeutschtums den sich aufdrängenden Bedürfnissen mehr
und mehr Genüge geschehen wird.
Das Beste leistet das Reich durch sein eigenes Dasein. Der Deutsche
war mißachtet und verhöhnt in den Zeiten, da Deutschlands politischer
Jammer für alle Welt offenkundig war. Je stolzer das Reich voranschreitet,
je sicherer geordnet die inneren Verhältnisse sind, je kraftvoller
und ach unggebietender sein Machtbau sich gestaltet, um so besser dient
es allen Deutschen draußen. — Neben dem Staat hat die Kirche ein
lebendiges Interesse und einen rühmlichen Anteil an der Pflege des
Auslanddeutschtums. Die kirchliche Versorgung deutsch-protestantischer
Auslandgemeinden durch unseren Oberkirchenrat, die gleichgerichteten
Bemühungen protestantischer Vereine sowie die ebenso eifrige und hingebende
Tätigkeit katholischer Verbände und Orden sind in nationaler
Hinsicht auf das freudigste zu begrüßen. Was da in mannigfaltiger Weise
von Staat und Kirche geschieht, das dient dem Auslanddeutschtum in