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zu Neustadt, Eduard Morih Schilbach, am 19. dieses Monaths als Stadt-
Schuldheiß zu Triptis verpflichtet und eingeführt worden ist: so wird solches
biermit bekannt gemacht.
Weimar den 28. Juny 1828.
Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion.
F. v. Schwendler.
V. Von Großherzoglicher Landes-Direktion wird hiermit zur allgemeinen
Kenntniß gebracht, daß diejenigen Militär-Personen, welche ihre Versorgung in
Civil -Diensten durch begangene Verbrechen oder Dienstvergehungen verlieren,
weder auf den Rücktritt in den Genuß der früher etwa bezogenen Pension aus
der Kriegskasse, noch auf eine sonstige Unterstützung aus dieser, einen Anspruch
zu machen berechtiget sind und daß daher die in vorkommenden Fällen darauf
gerichteten Gesuche ohne Weiteres zurückgewiesen werden müssen.
Weimar den 1. July 1828.
Grohherzogliche Sächsische Landes-Direktion.
F. v. Schwendler.
VI. Der Pfarrer Heinze zu Hopfgarten ist, auf sein diesfallsiges Ansuchen,
von dem ihm biêher übertragen gewesenen Geschäfte eines Adjunkten der Schul-
aufsicht entbunden und solches vielmehr dem Pfarrer Cotta zu Niederzimmern,
mit Beplegung des Charakters eines Adjunkten der Schulaufsicht, übertragen
worden, welches hiermit zur Nachricht und Nachachtung offentlich bekannt ge-
macht wird.
Weimar den 15. July 1828.
Großherzogliches Sächsisches Ober-Konsistorium.
Percer.
VII. Es ist mehrmahlen zu bemerken gewesen, daß Partheyen und Suppli-
kanten, die bey Großherzoglicher Regierung Etwas anzubringen haben, ihre
schriftlichen Eingaben an einzelne, ihnen persönlich bekannte Mitglieder des Kol-