Großherzogl. S. Weimar Eisenach'sches
Regictrungs-Blatt.
Nummer 1. Den 6. Januar 1829.
Ministerial-Bekanntmachung.
Se. Koͤnigliche Hoheit, der Großherzog, sind seit Hoͤchstihrem Regie-
rungsantritte von einer so großen Menge in = und ausländischer Personen
mit den unbescheidendsten Vorstellungen und Unterstützungsgesuchen belastiget wor-
den, daß es dringend nothwendig geworden ist, an das hiernach wieder abge-
druckte Publikandum vom 19. Oktober 1816 zu erinnern.
Wer irgend eine Vorstellung zu thun Grund zu haben glaubt, hat sich da-
mit an seine ihm zunächst vorgesetzte Behörde und nur dann erst an eine höhere
Instanz zu wenden, wenn er bey der ersten kein Gehör finden oder sich von
derselben verletzt erachten sollte; Bitten um uUnterstützung aber sind zunächst bey
den betreffenden Armenanstalten und Behörden anzubringen.
Alle gegen die hier erneuerten Anordnungen eingereichten Gesuche werden
künftig unbeachtet und unbeantwortet bleiben.
Weimar den 2. Januar 1829.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
C. W. Freyh. v. Fritsch.
PYKublikand umm,
wie sich diejenigen zu verhalten haben, welche bey Sr. Königl. Hoheit höchsten
Person und dem Staats-Ministerium Bitt-oder Beschwerdeschriften
eingeben wollen.
Wie bereitwillig auch Se. Königliche Hoheit, unser gnadigst regierender
Großherzog, und Höchstdessen verordnetes Staats-Ministerium seyn mögen, jedem
Bedrängten, oder sonst ein Anliegen habenden Unterthan immer ein geneigtes