Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

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Großherzogl. S. Weimar --Eisenach'sches 
Retgittungs-Blatt. 
Nummer 22. Den 30. Oktober 1829. 
  
  
Beförderung. 
Des Großherzogs Königl. Hoheit haben dem bey dem freyen Zeichnen-In- 
stitute zu Eisenach als Lehrer angestellten Mahler und Lithographen, Franz 
Heinrich Müller, den Charakter als Professor zu ertheilen gnädigst geruhet. 
Bekanntmachungen. 
I. Sämmtliche Justiz-Behörden unseres Bereichs werden angewiesen, in 
allen Fällen, wo verstorbene, nahmentlich durch Zufall um das Leben gekommene 
Personen kein förmliches Begräbniß erhalten, oder fern von ihrem ordentlichen 
Wohnorte begraben werden, zu vollständiger Haltung der Todtenregister, dem 
Geistlichen des Wohnortes des Verblichenen Nachricht zu ertheilen. 
Eisenach den 6. Oktober 1829. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Gerstenbergk. 
II. Nachdem am 23. vorigen Monathes die Verpflichtung und Einföh- 
rung des, zum Stadtrichter und Stadt-Schuldheißen zu Blankenhayn und Mag- 
dala erwählten, und von Er. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, gnddigst 
bestätigten zeitherigen Amts-Advokaten Otto Julius Schumann, von hier, in 
seiner Eigenschaft als Stadt-Schuldheiß, so wie des ebenfalls erwählten und be- 
stätigten Bürgermeisters, Zand -Kammerraths Gustav Friedrich Vogt, zu 
Blankenhayn, erfolgt ist: so wird dieses hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Weimar den 13. Oktober 1829. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
FT. v. Schwendler. 
 
	        
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