Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

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III. Waͤhrend auf einer Seite die Verminderung der Zahl der Advokaten 
sich als Zeitgemaß darstellt und Vereinfachung im Staats-Dienste die Zahl der 
Stellen im lebtern verringert, vergrößert sich auf der andern Seite die Anzahl 
derer, welche sich zu den Prüfungen in der Rechtswissenschaft neuester Zeit bey 
uns meldeten, so, daß das größte Mißverhältniß zwischen den Rechts-Kandidaten 
und den zu vergebenden Stellen entstanden ist. Der Meistzahl dieser jungen Leute 
gehen überdieß die Mittel ab, sich bis zu der Zeit ihren Unterhalt zu verschaffen, 
wo sie eine, mit Einkommen verbundene Anstellung finden. Endlich sind die Er- 
gebnisse der neueren Prüfungen meist nicht so gewesen, wie wir sie bey dem 
Standpunkte, auf welchem die Rechtswissenschaft steht und wie sie gelehrt wird, 
verlangen können, auch für das Wohl des Staates fordern mussen. 
Wir veranlassen daher alle Aeltern, Vormüunder und überhaupt diejenigen, 
welchen die Sorge für die Erziehung und das Fortkommen ihrer Kinder und 
Schutzbefohlnen obliegt, dieselben auf die Schwierigkeiten, welche ihrer Anstellung 
bey der Justiz dermahlen im Wege stehen, ernstlich aufmerksam zu machen, und 
Personen, welche nicht vorzüglich begabt sind, von dem Studium der Rechtwis- 
senschaft abzumahnen, da jedenfalls nur diejenigen werden angestellt werden, wel- 
che einer strengen Prüfung genügen. 
Eisenach den 14. Oktober 1829. 
Großherzoglich Süchsische Landesregierung. 
von Gerstenbergk. 
IV. Nachdem die, bey Großherzoglicher Landes-Direktion bisher beobachtete 
Sportel-Tare für solche Angelegenheiten, in welchen, weil sie nicht bloß das 
Gemeinwohl, sondern zugleich oder hauptsächlich eine besondere Begünstigung, oder 
die polizeylichen Vergehen Einzelner betreffen, herkömmlich Kosten in Ansatz zu 
bringen sind, neuerlich mit allerhöchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit des 
Großherzogs neu geordnet und in einigen Ansätzen ermäßigt worden ist: so wird 
diese Sportel-Tare, damit jedem Betheiligten eine Vergleichung derselben mit den 
von der Sportel-Einnahme Großherzoglicher Landes-Direktions-Kanzley küoftig 
auszufertigenden Kosten -Verzeichnissen möglich werde, hierdurch zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar den 20. Oktober 1829. 
Großherzoglich Scchsische Landes-Direktion. 
F. v. Schwendler.
	        
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