35
Großherzogl. S. Weimar -Eisenach'sches
Regierungs-Blalk.
Nummer 6. Den 20. März 1829.
Se. Koönigliche Hoheit, der Großherzog, haben Sr.
Majestät, dem Könige Wilhelm I. von Württemberg, zum
Zeichen der bestehenden wechselseitigen innigen Freundschaft
das Großkreuz Höchstihres Hausordens der Wachsamkeit oder
vom weißen Falken unter'm 16. vorigen Monathes übersen-
det und hiernächst von Sr. Majestät dem Könige in Erwie-
derung dieses Beweises das Großkreuz des Königlichen Haus-
ordens der württemberg'schen Krone unter'm 6. dieses Mo-
nathes empfangen.
Ebrenauszeichnung.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben gnadigst geruhet, dem Regie-
rungsrathe, Herrn D. Freyherrn von Gersdorff zu Eisenach, die unterthänigst
erbetene Erlaubniß zum Tragen des ihm von Sr. Majestät dem Könige von
Preußen verliehenen St. Johanniter-Ordens zu ertheilen.
Beförderungen.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben den Kriminal-Rath und
Kriminal = Richter, Herrn Emil Oettelt, zu Eisenach, zum Stadtrichter und
zum Mitglied der dasigen Stadt-Polizey-Kommission mit dem Charakter alo Justiz-
Rath, den Kriminalgerichts-Assessor und 1sten Aktuar, . Wilhelm Ferdinand
Bischoff daselbst zum Kriminal-Richter, den 2ten Kriminalgerichts-Aktuar
Heinrich Carl Röse zum Kriminalgerichts-Assessor und 1sten Aktuar
ernannt, ferner die Stelle eines Musik-Direktors bey’m hiesigen Singe-Chor