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In h a I t. Iezierungs- Bekannt-
lattes. machung.
Bürgerrecht in der Stadt Eisenach. Erläuterung der #.. S. 7,
8 und 15 des Regulatives über die Erwerbung desselben v. 30.
September 1824 (vergl. Reg. Bl. v. J. 1824 S. 116, 117, 1199. I.
C.
Chaussee-Geld-Befreyte.
Siehe Brückengeld-Befreyte.
obirurgische prarié — deren Ertheinngz 15
Civil-Verdienst-Medaillen — Srofherzogliche — deren Ver-h 72. 75. —
leihung . . . . . . 115. 185.. —
D.
Dammgeld-Befreyte. Siehe Bruͤckengeld-Befreytt.
Darlehen auf Brandgut. Diesfallsige Verordnung 94. IV.
Deponirte Gelder — gerichtlich deponirte. GOeseb über deren Aus-
leihung vom 26. März 1829 . . . . 46. 47. II.
Dienstentlassungen . .. .. . 36.111.116.-—
Dienst-Jubilaͤa . .-. . . . . . 72.115.—
E.
Ediktalien. Geses uͤber die Bekanntmachung derselben v. 1. May
68—70.V.II.
MmWi#d- von dem Ober- ppelations:= Gerichte zu Jena, in
buͤrgerlichen Rechtsstreitigkeiten, auf in letzter Instanz ergriffene
Rechtsmittel gefällte, sind von dem Augenblicke ihrer Eröffnung
an die streitenden Partheyen für rechtskraftig zu achten 107. J.
Exekution — Einlegung derselben bey den Unterthanen durch Amts-
und Gerichtsdiener . . . 135. J.
F. .
Falk'sches Institut (Erziehungs-Institut für verwahrlosete Kin-
der) aufgehoben als Privat-Anstalt und zu. einer Nebenanstalt
des Landes-Waisen= Institutes v. 1. April 1829 an erhoben 76. J.
Feuersbrünste. Gesetz zur Sicheruns gegen dieselben v. 29. April
1829 57—67..
Forst= und Jagdverbrecher — Konventionen wegen gegenseitiger
Stellung derselben mit den Königl. Sächsischen und Herzogl.
Sächsischen Landesregierungen und Justiz-Kollegien zu Dresden,
Altenburg, Coburg und Gotha, ingl. mit den Schwarzburg'schen