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Saͤchsischen und der Kurfuͤrstlich Hessischen Unterthanen wahrzunehmen, und sich
den ihnen, von den respektiven Regierungen oder deren Schutzbefohlenen, zuge-
henden Auftraͤgen in Handelsangelegenheiten fleißigst zu unterziehen.
Hoͤchstem Befehle gemaß wird dieses hiermit zum Nuben der Großhandel
treibenden Großherzoglichen Unterthanen zur oͤffentlichen Kunde gebracht.
Weimar den 7. April 1829.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
F. v. Schwendler.
III. Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung über die Landtagswahlen vom
27. Januar dieses Jahres (Regierungs-Blatt Nr. 3) wird hierdurch nachtraglich
zur öffentlichen Kunde gebracht, daß der Großherzogliche Hofrath und Leibarzt,
D. Carl Wilhelm Starck, auf Leutenthal, die früher abgelehnte vierte Stell-
vertreterstelle in dem Stande der Ritterschaft, und zwar im ersten Wahlbezirke,
noch angenommen hat, und daß bey der sich anderweit nöthig gemachten Wahl
eines Stellvertreters im zehenten bauerschaftlichen Wahlbezirke diese Wahl auf den
Richter Johann Gottlieb Schreiber zu Clodra gefallen ist.
Weimar am 15. April 1829.
Großherzoglich Scachsische Landesregierung.
von Müller.
IV. Der zeitherige Justitiar des von Watzdorf-Zehmenschen Kommun-Ge-
richts zu Stadtberga und des von Zehmenschen Gerichts zu Markersdorf
mit Neumühl, der Herzoglich Altenburgische Amts-Kommissar Starck zu Ron-
neburg, hat die Verwaltung dieser Gerichte freywillig niedergelegt.
Die Inhaber derselben präsentirten hierauf an seine Stelle bey Großherzog=
licher Landesregierung allhier den Advokaten und Stadtrichter Gottlieb Maul
zu Weida.
Diese Wahl ist genehmiget und der ebengenannte Stadtrichter Maul
durch das hierzu beauftragte Justiz-Amt Weida zum neuen Justitiar bey dem
Kommun-Gerichte Stadtberga und dem Gerichte zu Markersdorf
mit Neumühl am. 11. vorigen Monathes gehörig verpflichtet und eingeführt
worden.
Es wird dieß hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht.
Weimar am 5. May 1829.
Großherzoglich Sichsische Landesregierung.
von Müller.