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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches
Regierungs-Blall.
Diplomatische Angelegenheit.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben den von Sr. Majestät, dem
Könige der Franzosen, an Höchstihrem Hofe akkreditirten Königlich Französi=
schen bevollmächtigten Minister, Herrn Grafen Reinhard, Grofßkreuz des Kö-
niglich Französischen Ordens der Ehrenlegion, Staatsrath 2c. am 11. dieses
Monathes, Mittags gegen 5 Uhr, in einer besondern Antritts-Audienz auf
Höchstihrem Residenz-Schlosse zu empfangen und das Königliche Beglaubigungs-
schreiben entgegen zu nehmen geruhet.
Ordensverleibung.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben dem Hofrath und Direktor
der Saline Louisenshall bey Stotternheim, Herrn Glenck, das Ritterkreuz
Höchstihres Hausordens vom weißen Falken zu verleihen gnädigst geruhet.
Großherzogl. Genehmigung zur Annahme fremder Dekoration.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben dem Herrn Ober-Stallmeister
von Bielke die unterthänigst erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des
von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland ihm verliehenen Großkreuzes,
erster Klasse, des Königlich Polnischen St. Stanislaus-Ordens zu ertheilen
in Gnaden geruhet.
Ehrenaus zeichnungen.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben den beyden Gurtlermei-
stern, Johann Heinrich Franz Straube d. d. und Carl Wilhelm Siegmund
Straube d. j. ingleichen dem Tischlermeister Johann Gottlieb Friedrich Holz-